Wenn schrottreife Autos einfach verschenkt werden, gilt es den Halterwechsel schriftlich festzuhalten, um im Nachhinein böse Überraschungen zu vermeiden. Sicherer ist da schon die klassische Entsorgung beim Autoverwerter oder über einen Händler.
Einige Autobesitzer neigen dazu ihr Fahrzeug zu verschenken, wenn es schrottreif ist. Die Abnehmer nutzen die alten Autos meistens, um sie auszuschlachten und Teile, die noch in passablem Zustand sind, weiterzuverwerten. Wer den Halterwechsel aber nicht in schriftlicher Form festhält, bleibt auf der Verantwortung für die korrekte Entsorgung des Fahrzeugs sitzen. Denn diese trägt immer der letzte Halter.
Auto richtig verschenken
Wer sein Auto also einfach nur abgibt, macht sich möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung strafbar, wenn der Abnehmer Teile des Wagens nicht ordnungsgemäss demontiert und entsorgt – selbst dann, wenn man gar nicht mehr in Besitz des Fahrzeugs ist. Konkret bedeutet das: Selbst, wenn das Fahrzeug nicht verkauft wird, sollte unbedingt ein Schenkungsvertrag anfertigt werden, der vom alten und neuen Besitzer unterzeichnet wird und somit den Halterwechsel festhält. Ausserdem muss die Kfz-Zulassungsstelle über den Vorgang informiert und das Auto abgemeldet werden.
Bei nicht sachgemässer Entsorgung, oder wenn der Abnehmer das Fahrzeug im Anschluss an die Demontage einfach irgendwo abstellt, können giftige Flüssigkeiten und andere Schadstoffe ins Erdreich sickern. Ist der Schaden nur gering, kann eine Ordnungswidrigkeit die Folge sein, andernfalls besteht eine Straftat.
Autoverwertung und Händler
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sein Fahrzeug aber ohnehin besser bei einer Autoverwertung oder direkt beim Händler beziehungsweise Hersteller abgeben, raten Automobilclubs wie der ADAC. Auch Vertragswerkstätten können alte Autos annehmen. Bei Autoverwertern kann allerdings eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt werden, sofern das Fahrzeug überhaupt keinen Mehrwert mehr abwirft. Häufig kommt es aber vor, dass beispielsweise für Karosserie- oder Antriebsteile sowie die Elektronik noch ein paar Euro herausgeschlagen werden können. Eine Begutachtung durch einen anerkannten Verwertungsbetrieb kann sich also durchaus lohnen.
Andernfalls sind die Autohersteller selbst seit Januar 2007 sogar zur kostenlosen Rücknahme von Altautos zu Entsorgungszwecken verpflichtet.
Abmelden nicht vergessen
Um das Fahrzeug endgültig stillzulegen, muss der Halter nach Abgabe des Fahrzeugs noch mit einem zertifizierten Verwertungsnachweis zur Zulassungsbehörde. Auch die Kennzeichen müssen mitgebracht und entwertet sowie der Fahrzeugschein- und der Fahrzeugbrief vorgelegt werden. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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