Es ist der längste Bahnstreik aller Zeiten: Die Lokführergewerkschaft GDL hat ihre Mitglieder dazu aufgerufen, 138 Stunden lang die Arbeit einzustellen. Genervte Pendler und Bahnkunden haben aber die Chance auf bestimmte Entschädigungen.
Sechs Tage Chaos, unzählige Bahnkunden, die auf der Strecke bleiben, und befürchtete Millionenschäden für die deutsche Wirtschaft - der erneute Streik der Lokführergewerkschaft stösst nur noch auf wenig Verständnis. Ab morgen (Dienstag) ist nach dem Güterverkehr auch wieder der Personenverkehr betroffen. Bahnkunden müssen aber nicht zwangsläufig in die Röhre gucken, es gibt Einzelfälle, in denen Ihnen bestimmte Rechte zustehen - auf Kosten der Deutschen Bahn.
Tickets abgeben und Geld zurück
Die "Frankfurter Neue Presse" hat aufgeführt, wie Bahnkunden in den Tagen des Streiks zumindest ansatzweise den Schaden in Grenzen halten können. So können Bahnfahrer im Streikfall, bei Zugausfällen, massiven Verspätungen und dadurch voraussichtlich verpassten Anschlusszügen beispielsweise ihre Zugtickets noch vor Reiseantritt zurückgeben und den Fahrpreis zurückfordern. Die Deutsche Bahn versucht hier, den Imageschaden in Grenzen zu halten. Bahnkunden können ihre Tickets entweder in einem DB-Reisezentrum oder bei einer DB-Agentur zurückgeben. Wer ein Online-Ticket gebucht hat, kann dieses auf der Homepage der Bahn entweder kostenlos stornieren oder umbuchen.
Auf andere Verkehrsmittel umsteigen
In Einzelfällen kommt die Bahn auch für alternative Fahrkosten auf. Nämlich dann, wenn ein Passagier mit mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielort rechnen muss und die geplante Ankunftszeit zwischen 0 Uhr und 5 Uhr morgen liegt. Bahnkunden können in diesem Fall auf einen Bus oder ein Taxi ausweichen und erhalten gegen Vorlage des Bustickets oder der Taxi-Quittung bis zu 80 Euro rückerstattet. Diese Entschädigung gilt auch, wenn die letzte fahrplanmässige Verbindung des Tages ausfällt und es keine andere Alternative mehr für den Rückweg gibt.
Können Kunden ihre Reise aufgrund eines Zugausfalls nicht fortsetzen und ist eine Weiterreise nicht zumutbar, können Fahrgäste auch mögliche anfallende Kosten für eine Hotelübernachtung bei der Deutschen Bahn zurückfordern.
Entschädigung bei Verspätung
Ab einer Zugverspätung von 60 Minuten steht Bahnkunden eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. Wer sogar 120 Minuten auf seinen Zug warten muss, erhält 50 Prozent Rabatt auf den Ticketpreis. Bei Schnellzügen wie dem ICE-Sprinter wird der Zusatzaufschlag bereits bei einer Verspätung von 30 Minuten zurückerstattet. Über den genauen Ablauf können sich Fahrgäste im DB-Reisezentrum oder über die DB-Hotline erkundigen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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