Egal ob wir schnell noch eine Packung Milch kaufen müssen und uns dafür, wirklich nur kurz, ins Halteverbot stellen, oder ob wir vergessen haben, dass der TÜV mal wieder ansteht und wir einfach zwei Wochen ohne gültige TÜV-Plakette rumfahren: Kleine Verkehrssünden können jedem mal passieren. Allerdings ist der Preis dafür häufig recht hoch. Welche Sünden Sie wie viel kosten, erfahren Sie in unserer Übersicht über den aktuellen Bussgeldkatalog.
Was ist der Bussgeldkatalog?
Im Bussgeldkatalog sind alle Vergehen aufgelistet, die man im Strassenverkehr begehen kann. Von Falschparken über Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu Fehlverhalten auf der Autobahn findet man hier alles.
Dabei stehen neben jedem Vergehen zunächst das zu zahlende Bussgeld, sowie die Punkte, die für jeden Fahrer im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen werden. Seit Mai 2014 werden jedoch nicht mehr alle Verstösse im Strassenverkehr auch mit Punkten geahndet. Einen Punkt erhält man nur noch, wenn man durch das jeweilige Verhalten ein Sicherheitsrisiko darstellt. Ausserdem wurde die maximale Punktezahl drastisch gesenkt: Hat man bis 2014 noch 18 Punkte sammeln müssen, bis der Führerschein entzogen wurde, so braucht man aktuell nun nur noch acht.
Ausserdem gelten in Deutschland verschiedene Bussgeldkataloge: Es gibt beispielsweise solche für PKW- und LKW-Fahrer, für Fahrer in der Probezeit und für Wiederholungstäter. Auf der offiziellen Webseite des Bussgeldkatalogs 2020 kann man zudem individuell Berechnen, wie viel Bussgeld einen bei welchem Vergehen erwartet.
Bussgeldkatalog Geschwindigkeit: Wie viel muss ich zahlen, wenn ich zu schnell war?
Innerorts gilt hierzulande einheitlich eine Geschwindigkeitsobergrenze von 50 Kilometern pro Stunde, auf Kraftfahrtstrassen 60 Kilometer pro Stunde, auf Landstrassen 100 Kilometer pro Stunde und auf Autobahnen der Richtwert von 130 Kilometern pro Stunde. Gerade in Wohngebieten oder Strassen mit angrenzenden Schulen oder Kindergärten, stösst man auch schon einmal auf einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem nur 30 Kilometer pro Stunde erlaubt sind.
Schnell unterschätzt man jedoch seine Geschwindigkeit und schon ist es passiert: der grelle Blitz der Geschwindigkeitskontrolle blendet und man kann sich auf einen Bussgeldbescheid gefasst machen.
- Bei einer Überschreitung von bis zu 20 Kilometern pro Stunde drohen zwar keine Punkte, jedoch ein Bussgeld zwischen zehn Euro (bis 10 km/h Überschreitung) und 30 Euro (bei 16 bis 20 km/h Überschreitung).
- Zwischen 21 und 40 Kilometern pro Stunde Überschreitung werden mit einem Punkt und 70 Euro bis 120 Euro Bussgeld geahndet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines einmonatigen Fahrverbots, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung über 26 Kilometer pro Stunde zwei Mal in einem Jahr festgestellt wird.
- Richtig teuer wird es ab einer Überschreitung von 41 Kilometern pro Stunde: Hier drohen Bussgelder zwischen 160 Euro und 600 Euro (bei einer Überschreitung über 70 km/h), jeweils zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ab 61 Kilometern pro Stunde Geschwindigkeitsüberschreitung ist der Führerschein sogar für zwei Monate weg.
Bussgeld bei Falschparken
Schnell mal im absoluten Halteverbot parken, um kurz vor Ladenschluss noch alles Nötige einzukaufen. Für viele ist das normal und kaum der Rede wert. Doch Vorsicht: Wer sein Auto falsch parkt oder auch nur falsch hält, der riskiert hohe Bussgelder und sogar Punkte.
Wer an einer unübersichtlichen Stelle, wie beispielsweise einer engen Kurve, im Bereich von Fussgängerüberwegen, vor oder in einer Feuerwehrzufahrt, oder an Taxiständen hält, dem droht ein Bussgeld von zehn Euro. Fahrer, die in zweiter Reihe halten werden mit 15 Euro zur Kasse gebeten und wer unberechtigt in einer Notfallbucht anhält, der muss sogar 25 Euro zahlen.
Höher werden die Strafen beim falschen Parken. Im Gegensatz zum Halten wird hier das Fahrzeug auf unbestimmte Zeit abgestellt. Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Bussgelder fürs Falschparken:
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Bussgeld bei Alkohol und Drogen am Steuer
Auf einer Party ein kleines Glas Wein oder ein Radler sind in der Regel kein Problem. Bei einer Blutalkoholkonzentration von bis zu 0,5 Promille bleibt ein Fahrer grundsätzlich straffrei, solange er nicht mehr in der Probezeit und über 21 Jahre ist. Wer allerdings dagegen verstösst, der muss bereits beim ersten Mal 500 Euro zahlen, bekommt zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Beim zweiten und dritten Mal drohen dann sogar 1.000 Euro bis 1.500 Euro Bussgeld, sowie zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Von der generell geltenden 0,5-Promille-Grenze kann jedoch auch abgewichen werden. Wird der Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet, so reichen bereits 0,3 Promille für drei Punkte sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Auch eine Blutalkoholkonzentration über 1,1 Promille wird mit drei Punkten und des Verlusts des Führerscheins geahndet. Und auch hier drohen in besonders schweren Fällen eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe.
Bei Drogen im Strassenverkehr gelten strengere Regeln, hier gibt es keine festgelegten Grenzwerte. Wer mit Drogen im Blut beim Fahren erwischt wird, hat dieselben Bussgelder wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss zu befürchten. Wer zusätzlich unter Drogeneinfluss den Strassenverkehr gefährdet, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen und in schweren Fällen drohen auch hier eine Geld- bzw. eine Freiheitsstrafe.
Bussgeld rote Ampeln: Wie viel kostet das Missachten?
Häufig haben wir es eilig und können rote Ampeln dabei so gar nicht gebrauchen. Doch wer eine rote Ampel einfach missachtet, der bringt dadurch nicht nur andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr, sondern riskiert auch hohe Strafen.
- Das einfache Überfahren einer roten Ampel kostet 90 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister.
- Wer eine rote Ampel überfährt und dabei andere gefährdet, dem drohen 200 Euro Strafe, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- Ist beim Missachten der roten Ampel auch noch ein Sachschaden entstanden, erhöht sich das Bussgeld auf 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
- Ist die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, so wird der Fahrer mit einem Bussgeld von 200 Euro bestraft. Zusätzlich erhält er noch zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Je nach Tatbegehung kann ihm der Führerschein jedoch auch ganz entzogen werden, eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren auferlegt werden. Das Bussgeld erhöht sich hier entsprechend auf 320 Euro bzw. 360 Euro, wenn der Fahrer beim Missachten der roten Ampel einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet beziehungweise einen Sachschaden verursacht hat.
Bussgeld bei Handynutzung am Steuer
Auf dem Weg aus dem Büro nach Hause klingelt das Handy im Auto. Es könnte ja wichtig sein, daher greifen viele Fahrer auch während der Fahrt zum Hörer. Durch die Handynutzung am Steuer werden wir jedoch so sehr abgelenkt, dass sich unsere Reaktionszeit verkürzt und wir damit andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Seit Oktober 2017 wird die Gefahr durch Handys als so gross eingeschätzt, dass sich das Bussgeld sogar stark erhöht hat:
- Wer als Kraftfahrer das Handy am Steuer nutzt, dem drohen, statt vorher 60 Euro, nun 100 Euro Bussgeld und ein Punkt in Flensburg.
- Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer aktiv gefährdet, so erhöht sich das Bussgeld auf 150 Euro, zwei Punkte werden aufgeschrieben und es droht sogar ein Monat Fahrverbot.
- Entsteht durch die Handynutzung auch noch ein Sachschaden, wird der Fahrer mit 200 Euro Bussgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft.
Bussgeld bei Fehlverhalten auf der Autobahn
Obwohl auf deutschen Autobahnen grundsätzlich der Richtwert von 130 Kilometern pro Stunde gilt und es nur abschnittsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt, kann es manchen Fahrern doch nicht schnell genug gehen. Sie überholen auf der rechten Spur, drängeln und machen ihrer Wut mit zahlreichen Lichtsignalen Luft. Was für Strafen Verkehrssünder auf der Autobahn zu erwarten haben, sehen Sie in dieser Übersicht:
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Bussgeld bei Fahrerflucht
Beim Einparken kurz das hintere Auto touchiert – ist das schon Fahrerflucht, wenn ich keinen Zettel mit meinen Daten hinterlasse? Grundsätzlich begeht jeder Fahrerflucht, der sich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor dem anderen Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt zu haben, die Personalien festzustellen, beispielsweise durch Warten einer angemessenen Zeitspanne. Sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt, beispielsweise nach Ablauf einer angemessenen Zeit, die nötige Feststellung jedoch nicht schnellstmöglich nachgeholt hat. Der angemessene Zeitrahmen ist Einzelfallabhängig, beträgt aber in den meisten Fällen 15 bis 30 Minuten, nicht aber mehr als eine Stunde. Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort drohen dem Flüchtigen drei Punkte in Flensburg.
Bussgeld bei Fahren ohne TÜV oder Umweltplakette
Alle zwei Jahre müssen wir mit unseren Fahrzeugen zur Hauptuntersuchung. Bei so einem langen Zeitraum kann es schon einmal passieren, dass man den nächsten Termin vergisst und ohne gültige TÜV-Plakette am Strassenverkehr teilnimmt. Ist die Hauptuntersuchung jedoch überfällig und man fährt trotzdem, muss man mit einem Bussgeld und sogar mit Punkten im Fahreignungskatalog rechnen. Ist die Hauptuntersuchung um zwei bis vier Monate überfällig, so droht ein Bussgeld von 15 Euro. Bei einer Überschreitung von vier bis acht Monaten fällt ein Bussgeld von 25 Euro an und bei einer Überschreitung um über acht Monate fallen 60 Euro Bussgeld und ein Punkt in Flensburg an.
Für Umweltplaketten hingegen gibt es bisher noch keine Pflicht. Für das Befahren von Umweltzonen ist der Erwerb der Plakette jedoch zwingend erforderlich. Wer eine Umweltzone verkehrswidrig, also ohne Umweltplakette befährt, muss eine Strafe von 80 Euro zahlen.
Bussgeld für falsches Befahren von Einbahnstrassen
Wer unterwegs ist und im Befahren einer Einbahnstrasse entgegen der Fahrtrichtung eine schnelle Abkürzung sieht, der wird schnell zur Kasse gebeten. Das Befahren in falscher Richtung wird mit 25 Euro geahndet, das Parken entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstrasse wird immerhin mit 15 Euro bestraft. (tsch)
Verwendete Quellen:
- Bussgeldkatalog.org
- Bussgeldrechner 2020
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