Bei der Frage nach möglichen Fahrverboten für Dieselautos in Ballungsräumen sind die Meinungen geteilt: Viele Autofahrer stimmen in einer aktuellen Umfrage dafür. Genauso viele befürchten eine kalte Enteignung der Dieselfahrer und lahmgelegte Innenstädte.
Bei einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungs-Instituts YouGov sagten 43 Prozent der Befragten, sie würden Fahrverbote für Diesel gut oder sogar sehr gut finden. Ebenfalls 43 fanden solche Fahrverbote eher schlecht oder sehr schlecht. Diese Umfrage, durchgeführt noch vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Februar 2018, ergab somit ein Patt. Eine Mehrheit der Befragten meint allerdings, dass die Autoindustrie nicht genug für die Umwelt tun würde.
Grenzwerte für NOx werden oft überschritten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am heutigen Donnerstag die Aufmerksamkeit nicht nur der Dieselfahrer gewiss, da es über die Zulässigkeit von Fahrverboten für Autos mit Dieselmotoren zu befinden hat. Seit Jahren werden in vielen deutschen Städten die Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten, wobei vor allem die Stickoxide (NOx) das Problem sind. Diese Gase sind in höherer Konzentration giftig und können zu gesundheitlichen Problemen an Atemwegen und Augen führen sowie Lungenprobleme und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen.
Nach den Zahlen des Umweltbundesamtes ist die Belastung zuletzt rückläufig. Aber immer noch werden die Grenzwerte in knapp 70 Städten in Deutschland überschritten – am stärksten in München, Stuttgart und Köln.
Diesel wichtige, aber nicht einzige Ursache
Der Verkehr trägt laut Umweltbundesamt zu 60 Prozent am Stickoxidaufkommen bei, davon entfallen 72,5 Prozent auf Dieselfahrzeuge. Rechnerisch wären demnach 43,5 Prozent der Stickoxidemissionen auf Dieselautos zurückzuführen – weniger als die Hälfte. Selbst bei umfassenden Fahrverboten für Diesel-Pkw wird die Stickoxidbelastung also nicht einfach verschwinden. Zumal die Städte auch zukünftig kaum auf Dieselbusse und Baumaschinen verzichten werden.
Gericht entscheidet über Möglichkeit von Fahrverboten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Donnerstag, dem 22. Februar, möglicherweise darüber entscheiden, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge für die Gemeinden eine rechtlich zulässige Massnahme darstellen. In diesem Fall können Städte sie in ihre Luftreinhaltungspläne aufnehmen. Zu beurteilen hat das Gericht die Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Stuttgart. Die zuständigen Verwaltungsgerichte hatten nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe die zuständigen Behörden zur Verschärfung ihrer Vorschriften verpflichtet, und diese Entscheidungen stehen nun zur Überprüfung an.
Das Bundesverwaltungsgericht wird selbst nicht über die Verhängung von Diesel-Fahrverboten urteilen. Aber diese zuzulassen, hätte Signalwirkung für die zukünftigen Entscheidungen von Städten. Die Auswirkungen solcher Fahrverbote wären beträchtlich. Schliesslich gibt es Millionen von Dieselautos in Deutschland. Besonders hart könnte es deshalb Pendler, Handwerker und Lieferunternehmen treffen, die verstärkt auf Diesel-Modelle setzen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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