Seit 2007 werden sie eingerichtet, um die Luftqualität insbesondere in Grossstädten zu verbessern: die sogenannten Umweltzonen. Mittlerweile gibt es 48 dieser Gebiete in ganz Deutschland (Stand: September 2013), die stärker emittierenden Fahrzeugen die Durchfahrt verbieten. Hier erfahren Sie Wissenswertes rund um das Thema.

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Hintergrund der Errichtung von Umweltzonen sind die seit Januar 2005 europaweit geltenden Grenzwerte für Feinstaub. Da insbesondere Grossstädte diese Grenzwerte oft deutlich überschritten und der Verkehr in den Innenstädten einen starken Beitrag zur Feinstaubbelastung leistet, richteten viele deutsche Städte diese Zonen mit gesonderten Regeln ein. Auf diese Weise soll die Luftqualität verbessert und gleichzeitig die Belastung der menschlichen Gesundheit reduziert werden.

Welche Fahrzeuge dürfen in Umweltzonen fahren?

Umweltzonen können in unterschiedlichen Stufen eingerichtet werden. In einer ersten Stufe verbieten sie die Durchfahrt nur solchen nur Fahrzeugen, die keine Feinstaubplakette besitzen. Darüber hinaus können sie auch für Autos mit roter oder gelber Plakette gesperrt sein. Somit dürfen Autofahrer in der Zone nur dann ein Fahrzeug bewegen, wenn es eine Plakette mit grüner Kennzeichnung besitzt.

Ausschlaggebend dafür, welche Feinstaubplakette Sie zugeteilt bekommen, ist die im Fahrzeugschein eingetragene Steuerklasse und die Euro-Schadstoffnorm Ihres Autos. Keine Plakette können Autos ohne geregelten Katalysator sowie Dieselfahrzeuge mit der Euro-1-Norm bekommen. Danach gilt: je geringer die Feinstaubemission, desto höher die Schadstoffgruppe. Besonders schadstoffarme Pkw bekommen dann die grüne Plakette und dürfen Umweltzonen uneingeschränkt befahren.

Wo bekomme ich eine Feinstaubplakette?

Eine Feinstaubplakette können Sie zum Beispiel beim TÜV oder der Dekra beantragen. Wenn Sie sich für einen anderen Anbieter entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass die Kosten für die Kennzeichnung etwa fünf Euro nicht übersteigen. Als Mitglied einiger Automobilklubs, zum Beispiel des AvD, erhalten Sie die Plakette an einigen Ausgabestellen bei Vorlage des Mitgliedsausweises sogar kostenlos.

Gibt es auch Ausnahmen von der Regel?

Um eine Umweltzone befahren zu dürfen, müssen Sie die entsprechende Plakette, die Sie dazu berechtigt, gut sichtbar an der Windschutzscheibe anbringen. Befahren Sie Umweltzonen unerlaubterweise, riskieren Sie ein Bussgeld in Höhe von 40 Euro sowie einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Dennoch gibt es auch Ausnahmen von der Regelung. Keine Plakette benötigen zum Beispiel Motorräder und andere Zweiräder, leichte Quads, Krankenwagen, Fahrzeuge von Schwerbehinderten oder mit schwerbehinderten Personen an Bord sowie Bundeswehrfahrzeuge unter bestimmten Umständen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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