München (dpa/tmn) - Auch wenn es kein Tempolimit gibt: Wer auf der Autobahn sehr schnell unterwegs ist, muss bei einer Kollision mit einem plötzlich in die eigene Fahrspur ausscherenden Auto womöglich mithaften. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München, auf das der ADAC hinweist (Az.: 10 U 7382/21).
Der Fall: Ein Mann fuhr in seinem Auto mit circa 200 Stundenkilometern auf der linken Spur. Ein anderer übersah den heranrasenden Wagen und wechselte die Spur - es krachte. Nach dem Unfall verlangte der Fahrer, der schnell auf der linken Spur gefahren war, den vollen Schadenersatz vom Unfallgegner.
Nachdem das Landgericht München den Sachverhalt genauso beurteilt hatte, ging der Fall vor das OLG. Und das sah eine Mithaftung bei dem Autofahrer, der mit 200 km/h unterwegs war. Dass er rund 70 km/h über der generell auf Autobahnen empfohlenen (wenn auch nicht bindenden) Richtgeschwindigkeit von 130 km/h unterwegs gewesen sei, müsse berücksichtigt werden.
Hohes Tempo erhöht Betriebsgefahr des Autos
Sinngemäss heisst es in dem Urteil: Auch wenn den Fahrer kein Verschulden trifft, da kein Tempolimit angeordnet war, ist das Fahrverhalten haftungsrechtlich durchaus von Relevanz. Wer mit einer solchen Geschwindigkeit unterwegs ist, erhöht die Gefahr, das andere das Tempo des herannahenden Autos unterschätzen. Die Betriebsgefahr des Autos erhöht sich dadurch. Deshalb muss der Mann zu 25 Prozent für die Kollision mithaften.
Laut einem Gutachten wäre der Unfall wohl vermeidbar gewesen, wenn der Mann die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingehalten hätte.
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