Generell gilt beim Autofahren mit Kindern an Bord: Sicherheit geht immer vor. Wenn Sie einen Kindersitz im Oldtimer befestigen können, spricht daher auch nichts dagegen, den Nachwuchs im historischen Fahrzeug mitzunehmen. Allerdings könnten Sie bei der Montage auf einige Schwierigkeiten stossen.
Am Steuer klassischer Fahrzeuge sind längst nicht nur ältere Autofahrer anzutreffen. Auch bei jungen Familien erfreuen sich einige Young- und Oldtimer grosser Beliebtheit. Da die Sicherheit der Kinder im Oldtimer dann oberste Priorität hat, eignet sich nicht jedes Fahrzeugmodell von vornherein. In der Regel bekommen Sie aber einen Kindersitz im Oldtimer unter, und die dafür nötigen Sicherheitsgurte können Sie einfach nachrüsten. Was Sie bei der Kindersitz-Montage beachten sollten, und was das für die H-Zulassung Ihres Wagens bedeutet, lesen Sie im Folgenden.
Sicherheitsgurte hinten sind Voraussetzung
Um im Oldtimer einen Kindersitz so zu befestigen wie im Neuwagen, müssen die Rücksitze mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein; am besten mit modernen Dreipunktgurten. In Ausnahmefällen genügen auch Beckengurte. Familien, die einen Oldtimer erwerben möchten, sollten gegebenenfalls erwägen, direkt nach einem Modell zu suchen, das schon ab Werk mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist. Ein solches Beispiel ist der Volvo 240, der zwischen 1974 und 1993 gefertigt wurde, und bereits bei Erscheinen neue Massstäbe bei der Fahrzeugsicherheit setzte. Von solchen Ausnahmen abgesehen finden Sie bei zahlreichen Oldtimern bis zum Baujahr 1991 häufig nur Beckengurte vor.
Dreipunktgurte lassen sich meist problemlos nachrüsten
Da die meisten sicheren Kindersitze nur in Verbindung mit Dreipunktgurten zu montieren sind, sollten Sie unter Umständen solche nachrüsten. In den meisten Oldtimern stellt dies glücklicherweise kein Problem dar. Häufig verfügen klassische Fahrzeuge bereits ab Werk über die dafür nötigen Befestigungspunkte hinter den Verkleidungen. Und selbst wenn dies nicht der Fall ist, können Sie Dreipunktgurte meist einfach nachrüsten oder nachrüsten lassen, um einen Kindersitz im Oldtimer sicher unterzubringen.
Oldtimer-Kindersitze: Keine Auswirkungen auf die H-Zulassung
Mancher Oldtimer-Freund wird vermutlich hellhörig, wenn von Umbauten an der Karosserie oder dem Bohren von Löchern die Rede ist, die für die Nachrüstung von Sicherheitsgurten nötig sind. Da eine solche Nachrüstung jedoch der Sicherheit dient, ist die H-Zulassung dadurch nicht in Gefahr, wie der TÜV Süd erklärt. In der Regel erhalten Oldtimer-Besitzer für diese Baumassnahme problemlos eine Zulassung.
Folgende Probleme können dennoch auftreten: Zum einen gibt es noch eine Reihe von Vorkriegsmodellen mit Holzrahmen, bei denen eine Nachrüstung nicht mehr möglich ist. Zum anderen kann eine Nachrüstung bei manchen Modellen aus Platzgründen unmöglich sein. Der Fiat 500 ist ein Beispiel dafür. Wenn Sie aus einem dieser Gründe keinen Kindersitz im Oldtimer montieren können, dürfen Kinder unter drei Jahren gar nicht mitfahren, und Kinder ab drei Jahren nur auf der Rückbank. Es sei denn, das Auto hat nur vorne Gurte. Dann muss – beziehungsweise darf – der Nachwuchs auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. © 1&1 Mail & Media
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