Oldenburg - Autofahrerinnen und Autofahrer müssen eine Rettungsgasse auf Autobahnen oder mehrspurigen Ausserortsstrassen bilden, sobald Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder der Verkehr zum Stillstand kommt. Eine Bedenk- oder Einschätzungszeit gibt es dabei nicht, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 2 Ss (OWi) 137/22) zeigt, auf das der ADAC hinweist.

Mehr zum Thema Mobilität

In dem Fall fuhr ein Mann auf der mittleren Fahrbahn einer dreispurigen Autobahn. Durch eine Baustelle kam der Verkehr entsprechend ins Stocken und zum Teil zum Erliegen.

Auto auf der mittleren Spur bildet keine Rettungsgasse

Doch obwohl viele andere Autos schon eine Rettungsgasse gebildet hatten, blieb der Mann mit seinem Wagen immer noch auf der mittleren Spur. Eine vorbeifahrende Polizeistreife verwarnte ihn. Das Amtsgericht Vechta verhängte ein Bussgeld von 230 Euro.

Dagegen legte der Mann Einspruch ein: Er hätte eine kurze Einschätzungszeit gebraucht, um zu prüfen, ob die Bildung der Rettungsgasse nötig war. Der Stau habe sich gerade erst entwickelt, als er verwarnt worden sei.

Keine Überlegungsfrist im Gesetz verankert

Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätige das Urteil des Amtsgerichts aber schliesslich in zweiter Instanz. Denn laut Strassenverkehrsordnung müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden, sobald die Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen.

Beides muss der Kammer zufolge auch nicht erst über eine gewisse Zeit andauern. Die Gasse müsse sofort gebildet werden, eine Überlegungsfrist sei dem Gesetz nicht zu entnehmen. Das gelte im vorliegenden Fall umso mehr, weil wegen des Stop-and-go-Verkehrs längere Phasen des Stillstands für den Mann erwartbar gewesen wären.

So musste er die Geldbusse zahlen und auch die Verfahrenskosten tragen. Um ein Fahrverbot kam er herum, weil es nicht zu einer konkreten Behinderung eines Rettungswagens gekommen war.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.