Das Oberlandesgericht Stuttgart hat erstmals Videoaufnahmen einer Dashcam in einem Schadensersatzprozess zugelassen. Für gewöhnlich werden derartige Videos als Beweismittel nicht anerkannt. Es handelt sich jedoch um einen Einzelfall.
Um bei einem Verkehrsunfall die Schuldfrage eindeutig zu klären, hat das Oberlandesgericht Stuttgart erstmals Video-Aufnahmen aus einer Dashcam als Beweismittel zugelassen. Bisher waren solche Aufnahmen vor Gericht aus Rücksicht auf den Datenschutz abgelehnt worden. Die Richter sahen im konkreten Fall die Aufklärung der Schadensersatzforderung des geschädigten Autofahrers jedoch als gewichtiger an, als die Persönlichkeitsrechte. Das Gericht verwies allerdings darauf, dass es sich um einen Einzelfall handelt.
Unfallaufklärung per Dashcam-Beweis
Konkret ging es bei dem Fall vor Gericht um einen Unfall zweier Autos mit erheblichem Sachschaden in Höhere von mehreren Tausend Euro. Das Dashcam-Video des geschädigten Autofahrers soll dabei lediglich die Position der Fahrzeuge sowie die Reaktion der beiden Fahrer kurz vor dem Zusammenstoss und die Geschwindigkeit des mit der Kamera ausgestatteten Fahrzeugs gezeigt haben. Für gewöhnlich werden Dashcam hinter der Windschutzscheibe installiert und halten aus dieser Position das Geschehen vor dem Fahrzeug in einem Video fest.
Aufgrund der konkreten Sachlage sahen die Richter keinen tieferen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Wie "süddeutsche.de" die Begründung des Oberlandesgerichts Stuttgart zitiert, müsse man im öffentlichen Raum jederzeit damit rechnen, gefilmt oder fotografiert zu werden. Die Ansicht gelte jedoch nur für den vorliegenden Einzelfall. Eine generelle Erlaubnis für Dashcam-Aufnahmen vor Gericht geht aus der Begründung daher nicht hervor.
Dashcam-Videos sind umstritten
Die Verwendung von Dashcam-Videos vor Gericht ist bisher höchst umstritten. In der Regel werden die Aufnahmen als Beweismittel mit Verweis auf den Datenschutz abgelehnt. Lediglich in einem Bussgeldverfahren wurde bereits eine Ausnahme gemacht. Ein Grundsatzurteil zu dieser Art der Beweisführung gibt es bisher nicht.
Im aktuellen Streitfall hatte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart bereits das Landgericht Rottweil das Videomaterial zunächst abgelehnt. Die Richter aus Stuttgart entschieden anders und machten deshalb auch darauf aufmerksam, dass die Entscheidung im Fall einer Revision vor dem Bundesgerichtshof erneut anders ausfallen könnte. Soweit werden es die Unfallfahrer allerdings nicht kommen lassen. Beide einigten sich auf einen Vergleich. Der Kläger trägt demnach ein Drittel der Kosten, der Unfallverursacher zwei Drittel. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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