VW hatte lange gezögert, sich am Ende aber doch zu Gesprächen und einem Vergleich mit Verbraucherschützern durchgerungen. Der erzielte Deal in Höhe von 830 Millionen Euro ist nun aber geplatzt. Grund sollen die Honorarforderungen der Anwälte sein. Die klagenden VW-Dieselfahrer sollen trotzdem Geld vom Konzern erhalten.
Die Verhandlungen über einen Vergleich zu Entschädigungen für Hunderttausende Dieselkunden sind nach Angaben von Volkswagen geplatzt. Wie der Konzern am Freitag mitteilte, soll die Höhe der Honorarforderungen der Anwälte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) der Grund sein.
Volkswagen will den klagenden Dieselkunden trotzdem eine Entschädigung zahlen. Die bereits ausgehandelten 830 Millionen Euro sollen "auch ohne die Unterstützung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands" angeboten werden, teilte das Unternehmen nach einer ausserordentlichen Vorstandssitzung am Freitag mit. Über den Schritt des Konzerns hatte zuvor auch das digitale Wirtschaftsmagazin "Business Insider" berichtet.
Scheitern "nicht zu Lasten der Kundinnen und Kunden"
Das formale Scheitern der Vergleichsverhandlungen dürfe "nicht zu Lasten der Kundinnen und Kunden gehen", betonte das Unternehmen nach weiteren Beratungen des Managements.
Dieselfahrer, die sich zur Braunschweiger Musterfeststellungsklage angemeldet hatten und die Bedingungen für die Teilnahme an dem Vergleich erfüllen, sollen das ausgehandelte Angebote daher dennoch bekommen. Die Summe pro Kopf könnte bei laut VW zuletzt 400.000 bis 470.000 Anmeldungen zu dem Sammelverfahren zwischen etwa 1800 bis 2100 Euro liegen.
Der vzbv vertrat in dem Verfahren um die Musterfeststellungsklage zahlreiche Dieselfahrer, die Schadenersatz für ihre Fahrzeuge mit zu hohen Abgaswerten verlangen. Der Verband gab Volkswagen die Schuld für die gescheiterten Verhandlungen. Die Gespräche seien geplatzt, weil VW kein transparentes, vertrauenswürdiges und für die Verbraucher sicheres System der Abwicklung ermöglichen wollte, sagte vzbv-Chef Klaus Müller in Berlin.
Prozessanwälte sollen zu viel verlangt haben
VW zufolge hatte es eigentlich schon eine Einigung gegeben. Demnach sei eine Vergleichssumme "in einer Grössenordnung von insgesamt 830 Millionen Euro erzielt" worden, wie es hiess. "Diese faire Lösung für die Kunden scheiterte nur daran, dass die Prozessanwälte des vzbv bis zum Schluss auf eine Pauschalzahlung in Höhe von 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs bestanden."
Der Autokonzern erklärte, es hätten keine "ausreichend konkreten Nachweise" vorgelegen, welche Leistungen der vzbv-Anwälte mit der geforderten Summe abgerechnet werden sollten.
Anfang Januar hatten VW und vzbv erklärt, über einen aussergerichtlichen Vergleich zum Musterprozess sprechen zu wollen. Beide Seiten nannten dabei das "gemeinsame Ziel einer pragmatischen Lösung im Sinne der Kunden". Lange hatte VW dies skeptisch gesehen. (dh/kad/dpa)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.