Wie man sich nach einem Verkehrsunfall richtig verhält, haben die meisten Autofahrer zuletzt im Erst-Hilfe-Kurs für den Führerschein gehört. Daher kann es nicht schaden, sich die wichtigsten Verhaltensregeln hin und wieder zu Gemüte zu führen. Das Wichtigste: Entfernen Sie sich niemals unerlaubt vom Unfallort. Denn Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt.
Der erste Ratschlag ist sicherlich nicht leicht umzusetzen, insbesondere wenn Sie selbst an einem Verkehrsunfall beteiligt waren. Dennoch gilt es, Ruhe zu bewahren. Dann sind Sie sich und anderen Beteiligten die grösste Hilfe. Das Schlimmste, was Sie nach einem Unfall tun können, ist es, sich einfach vom Unfallort zu entfernen. So riskieren Sie nicht nur Ihren Führerschein, sondern auch empfindliche Geld- und sogar Freiheitsstrafen.
So sollten Sie sich nach einem Verkehrsunfall verhalten
Noch bevor Sie unter Umständen Erste Hilfe leisten, müssen Sie die Unfallstelle absichern. Schalten Sie dazu die Warnblinkanlage ein und stellen Sie etwa 100 Meter von dem Ort des Geschehens entfernt das Warndreieck auf. Sofern nötig, leisten Sie nun Erste Hilfe und bringen Sie die Verletzten aus dem Gefahrenbereich. Tun Sie das nicht, machen Sie sich strafbar. Alarmieren Sie Rettungskräfte über den Notruf 112 und informieren Sie diese über den Unfallhergang, die Zahl und den Zustand der Verletzten.
Informationen sammeln und dokumentieren
Um Ärger im Nachhinein zu vermeiden, sollten Sie so lange am Unfallort bleiben, bis die Polizei alle Daten zum Unfallhergang und zu den Beteiligten gesichert hat. Als Beteiligter gilt jeder, dessen Verhalten zum Verkehrsunfall beigetragen haben kann. Um auf Nummer sicher zu gehen, notieren auch Sie sich relevante Informationen wie Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls und fragen Sie Beteiligte nach Namen, Anschrift, Telefonnummer, Kennzeichen und Versicherung.
Empfindliche Strafen bei Fahrerflucht
Entfernen Sie sich unerlaubterweise vom Unfallort, machen Sie sich strafbar. Überschreiten die entstandenen Sachschäden eine Grenze von 1.300 Euro oder kam es zu Personenschäden, droht im Falle einer Fahrerflucht ein Führerscheinentzug von sechs Monaten bis hin zu zwölf Jahren. Darüber hinaus können Sie angeklagt werden. Bei einer Verurteilung drohen neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Besonders harte Urteile erwarten Sie, wenn Sie hilfebedürftige Personen unbeachtet am Unfallort zurücklassen. Stirbt die verletzte Person aufgrund Ihrer Fahrerflucht sogar, können Sie wegen Totschlags durch unterlassene Hilfeleistung verurteilt werden. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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