Fussgänger müssen mit Bussgeldern rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstossen. In welchen Situationen es teuer werden kann.
In Deutschland müssen sich nicht nur Auto-, Motorrad- und Radfahrer an Verkehrsregeln halten, sondern auch Fussgänger. Vorschriften in puncto Strassenverkehr regelt die Strassenverkehrsordnung. Dazu zählt auch der Fussverkehr, denn ein Fehlverhalten kann schwere Unfälle zur Folge haben. Verstösse können Bussgelder nach sich ziehen. Was gibt es zu beachten?
Bei Rot über die Strasse gehen: Fünf Euro
Die Bussgelder für Fussgängerinnen und Fussgänger sind im Vergleich relativ gering. Für das Betreten oder Überqueren der Fahrbahn, obwohl ein entsprechender Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist, drohen etwa fünf Euro. Wer ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft verbotswidrig nicht am linken Fahrbahnstreifen läuft, muss ebenfalls fünf Euro blechen.
Zehn Euro werden laut Bussgeldkatalog bei verbotswidrigem Betreten oder Überqueren einer Autobahn oder einer Kraftstrasse an einer nicht für Fussgänger vorgesehenen Stelle fällig.
Mal kurz bei roter Ampel über die Strasse huschen? Bei solch einer Missachtung der Verkehrsregeln wird ein Bussgeld von fünf Euro fällig. Wird dabei ein Unfall verursacht, sind es zehn Euro.
Wer eine Fahrbahn nicht auf kürzestem Weg, an nicht vorgesehener Stelle oder ohne Beachtung des restlichen Verkehrs überquert und dadurch andere gefährdet, muss fünf Euro berappen. Wird dabei ein Sachschaden verursacht, sind es erneut zehn Euro.
Wer am Strassenverkehr teilnimmt, "obwohl körperliche und geistige Mängel vorhanden sind, ohne Vorsorge getroffen zu haben, dass andere nicht gefährdet werden", muss fünf Euro zahlen. Und wer als Verantwortlicher die Teilnahme am Strassenverkehr zugelassen hat, muss sogar 25 Euro überweisen. Weitere Verstösse und Bussgelder finden sich auf bussgeldkatalog.de.
Bei diesem Verstoss drohen bis zu 350 Euro Strafe
Ein bestimmtes Bussgeld für Missachtung der Strassenverkehrsordnung im Fussverkehr liegt bei einem deutlich höheren Betrag als andere Vergehen. Wer als Fussgänger oder Radfahrer einen Übergang trotz geschlossener Bahnschranke überquert, muss bis zu 350 Euro bezahlen.
Mit dem Auto wären hier sogar bis zu 700 Euro fällig, zudem drohen zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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