Im Winter sind Verkehrsschilder oft komplett mit Schnee bedeckt und daher unleserlich. Verlieren die Verkehrszeichen dann ihre Gültigkeit?

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Der Winter hat Deutschland fest im Griff. Neben der Glätte machen auch verschneite Verkehrsschilder das Autofahren zu einer Zitterpartie. Wie sieht es mit der Gültigkeit von Schildern aus, die eigentlich nicht mehr zu erkennen sind? Können die Autofahrer für Verstösse belangt werden?

Verschneite Verkehrsschilder: Unleserlich, aber dennoch gültig

Die Rechtsgrundlage ist eigentlich eindeutig - und doch wieder nicht. Prinzipiell behalten alle schneebedeckten Verkehrsschilder ihre Gültigkeit. Dennoch gibt es Ausnahmen. "Ein zugeschneites Stoppschild - beispielsweise - ist schon alleine an der achteckigen Form deutlich zu erkennen, ein auf der Spitze stehendes Dreieck bedeutet immer 'Vorfahrt gewähren'. Die Formen der Schilder helfen also dabei, die Verkehrszeichen zu identifizieren", so die Expertin Dorothee Lamberty vom Automobilclub von Deutschland. Mit anderen Worten: Wer die genannten und weitere Schilder missachtet, die wegen ihrer Form eigentlich erkennbar sind, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Ausnahmen: Schneebedeckte Tempobegrenzungen

Bei schneebedeckten Verkehrsschildern mit Tempobegrenzungen sieht es schon wieder anders aus. Hier greift der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Demzufolge müssen Autofahrer in der Lage sein, auch beim raschen Vorbeifahren das Schild und deren Bedeutung wahrzunehmen. Ist dies aufgrund des Schneefalls nicht möglich, sind Inhalte der Verkehrszeichen prinzipiell ungültig. Bei Verstössen begeht der Fahrer unter Umständen keine Ordnungswidrigkeit und muss kein Bussgeld zahlen.

Beweispflicht liegt beim Fahrer

Ein Freifahrtschein ist der Sichtbarkeitsgrundsatz natürlich nicht. Auf diesen können sich Autofahrer nur berufen, wenn die Geschwindigkeit generell noch im Rahmen war - etwa Tempo 50 in einer 30-Zone Innerorts, die als solche wegen verschneiter Schilder nicht zu erkennen war. Hinzu kommt, dass die Beweispflicht beim Fahrer liegt, dass das Verkehrszeichen tatsächlich nicht zu erkennen war. Zudem haben Anwohner schlechte Karten, den Sichtbarkeitsgrundsatz geltend zu machen - sie sollten die Verkehrsschilder in ihrer Nachbarschaft kennen.

Falschparken bei verschneiten Verkehrsschildern

Parkverbotsschilder wiederum behalten trotz Schneebedeckung eine uneingeschränkte Gültigkeit. Denn jeder Autofahrer muss der Sorgfaltspflicht nachkommen. Soll heissen: Man ist beim Parken verpflichtet, sich nach etwaigen Verboten zu erkundigen - und muss zur Not die Schilder per Hand vom Schnee befreien, um sicherzugehen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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