Berlin (dpa/tmn) - Ineinander verhaken - das sollten Autofahrende tunlichst vermeiden. Im übertragenen Sinn ist das dagegen beim Reissverschlussverfahren sogar gefordert. Das gilt laut Strassenverkehrsordnung (StVO) dann, wenn ein Streifen auf Strassen mit mehreren Spuren in eine Richtung endet oder sich nicht durchgängig befahren lässt, so Auto Club Europa (ACE), ADAC und Dekra auf ihren Seiten. Es funktioniert ähnlich wie beim echten Reissverschluss, wo die Seitenteile zusammengeführt werden.
Die am Weiterfahren gehinderten Fahrzeuge wechseln vor der Engstelle je im Wechsel mit denen auf der benachbarten durchgehenden Spur dorthin. Dabei lassen sich alle ausreichend Platz, und geblinkt wird auch rechtzeitig. So die Theorie.
Viel zu früh rüberziehen oder nicht reinlassen wollen
In der Praxis hakt es häufig. Etwa, weil manche sich zu früh rechts einordnen oder andere wiederum wollen Autos vor sich nicht rüber lassen. Verboten sei ein früherer Wechsel zwar nicht, aber laut Dekra "wenig sinnvoll." Dabei werde viel Platz verschenkt und je nach Verkehr könne ein Rückstau entstehen oder sich verlängern. Laut StVO ist unmittelbar vor der Engstelle auf die freie Spur zu fahren, wo ein Einordnen im Wechsel zu ermöglichen ist.
Der bevorrechtigte Spurwechsler hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Nach Unfällen haftet dieser in der Regel überwiegend, so der ADAC mit Verweis auf Gerichtsurteile. Erzwingen darf man den Spurwechsel genauso wenig wie diesen blockieren. So verletzen auch Blockierer die Sorgfaltspflicht. Dann können beide Beteiligten hälftig haften.
Wo das Reissverschlussverfahren nicht gilt
Ganz wichtig: Beim Auffahren auf eine Autobahn gilt der Reissverschluss nicht. Nur bei einer entsprechend grossen Lücke darf man vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn wechseln. Die dort Fahrenden haben Vorfahrt - auch im Stau. Dann werde der Reissverschluss aber oft als "freundliche Geste" eingesetzt, so der ACE.
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