München (dpa/tmn) - Wem ein Reh oder auch ein Wildschwein oder Hase unter die Räder gekommen ist, der muss die 110 anrufen und die Unfallstelle sichern. Darauf weist der Tüv Süd hin. Die Polizei informiert den Jagdpächter, der kümmert sich um das Tier.
Doch was ist mit dem Auto? Vom Ausmass des Schadens hängt es ab, ob man weiterfahren kann oder ob abgeschleppt werden muss. Folgende Punkte erfordern einen Abschleppdienst: Wenn Öl oder Kühlwasser austreten, wenn die Scheinwerfer kaputt sind oder wenn die Frontscheibe beschädigt ist, so dass die Sicht nicht mehr einwandfrei ist. Ein gründlicher Blick unter das Auto zeigt, ob vielleicht Kunststoffplatten gesplittert sind und scheuern oder sich lösen können.
Die Polizei stellt Autofahrern eine Bescheinigung für die Versicherung aus. Um angemessenen Schadenersatz zu bekommen, sind zusätzlich Fotos von der Unfallstelle sinnvoll.
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