Stuttgart - Wer ein Wohnmobil oder Wohnwagen hat, muss eine neue Regelung berücksichtigen, wie die Prüforganisation Dekra informiert. Bis zum 19. Juni 2025 müssen Halter solcher Freizeitfahrzeuge zwingend eine Prüfung der Flüssiggasanlage vorweisen können - und alle zwei Jahre wiederholen.

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Zwar galt diese Prüfpflicht nach Paragraf 60 Abs.1 der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bereits seit Juni 2024 – eine einjährige Übergangsfrist für "G607-Prüfungen" läuft aber zum genannten Termin Mitte Juni 2025 ab. Davon betroffen sind laut Dekra Anlagen für Flüssiggas, die in Freizeitfahrzeugen zum Heizen, Kochen oder Kühlen genutzt werden.

Bereits durchgeführte Gasprüfungen nach "Arbeitsblatt DVGW G 607" bleiben den Angaben zufolge aber weiterhin gültig. Wer also noch eine gültige hat, muss erst mal nichts tun.

Rechtzeitig an Prüftermin denken

Wer aber noch keine Gasprüfung für Wohnmobil oder Wohnanhänger gemacht hat, sollte sich am besten frühzeitig einen Prüftermin besorgen. Dekra rechnet ansonsten zu Beginn der Urlaubssaison mit Engpässen.

Die Gasprüfung können anerkannte Sachkundige wie etwa unabhängige Prüfer oder Prüforganisationen durchführen. Die Kosten für die etwa 20 bis 45 Minuten lange Untersuchung liegen laut ADAC in der Regel zwischen 40 und 80 Euro. Es handelt sich bei der unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) zu absolvierenden Prüfung um eine Sicht-, Funktions- und Dichtheitsprüfung.

Nötig wird die Prüfung in drei Fällen:

  • vor der erstmaligen Inbetriebnahme
  • vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
  • immer in einem Abstand von je 2 Jahren zur vorausgegangenen Prüfung

Bei Verstössen gegen die Pflicht zur Prüfung drohen Bussgelder in Höhe von 15 Euro (mehr als 2 bis zu 4 Monate Überzug), 25 Euro (mehr als 4 bis zu 8 Monate) oder 60 Euro (mehr als 8 Monate).

Zudem müssen Camper laut Tüv Süd damit rechnen, dass sie beim Fehlen einer gültigen Bescheinigung auf vielen Campingplätzen abgewiesen werden. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält es für sinnvoll, die Gasanlagen regelmässig überprüfen zu lassen – ob eine gültige Gasprüfung nach einem Brand oder Unfall als Nachweis erforderlich ist, hängt stets vom Einzelfall und der Unfallschwere ab, so eine GDV-Sprecherin.  © Deutsche Presse-Agentur

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