Berlin - Wenn es mit dem Auto in den Winterurlaub geht, müssen die passenden Räder aufgezogen sein. Rund um Winterreifen gibt es in Europa keine einheitliche Regelung, sondern jedes Land ergreift eigene Massnahmen. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hin. Dabei seien vier Kategorien erkennbar:

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- Länder, die Winterreifen in bestimmten Gebieten vorschreiben: Das gilt etwa in Frankreich und Italien und wird in den Regionen in der Regel durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.

- Länder, die Winterreifen anordnen, wenn es die Wetterbedingungen erfordern: Neben Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht unter anderem in Norwegen und Österreich, hier aber nur im Zeitraum vom 1. November bis 15. April.

- Länder, in denen Winterreifen für einen festgelegten Zeitraum verpflichtend sind - unabhängig von der Witterung: Das gilt etwa in Schweden (1. Dezember bis 31. März) und Kroatien (15. November bis 15. April). In Slowenien müssen Autos zwischen 15. November und 15. März mit Winterreifen oder Sommerreifen und Schneeketten im Kofferraum fahren.

- Länder, in denen es keine Winterreifenpflicht gibt: Dazu gehören Polen, Dänemark, Belgien und die Niederlande.

Einen umfassenden Überblick zu den Regeln in den meisten europäischen Ländern bietet das Europäische Verbraucherzentrum auf seiner Website: www.evz.de/reisen-verkehr/auto/winterreifenpflicht.html

© dpa-infocom, dpa:221027-99-285262/2  © dpa

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