Die Winterreifenpflicht ist in den Ländern Europas unterschiedliche geregelt. Wer in den Winterferien einen Urlaub plant, sollte deshalb vorbereitet sein. Welche Regelungen in welchem Land gelten und auf was dabei geachtet werden muss, hat der Auto Club Europa (ACE) zusammengefasst.

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Weihnachtsshopping im benachbarten Ausland? Für viele Deutsche, die in Grenznähe wohnen, ist das keine Besonderheit. Aber auch Abstecher in die österreichischen Alpen oder ausgedehnte Winterurlaube ausserhalb von Deutschland sind bei deutschen Autofahrern beliebt und bei Weitem keine Seltenheit. Wenn auch Sie in nächster Zeit derartige Pläne haben, sollten Sie sich bewusst sein, dass die einzelnen Länder in Europa höchst unterschiedliche Regelungen zum Thema Winterreifenpflicht haben. Teilweise kommt es sogar auf die Region des jeweiligen Landes an, wie Sie sich als Autofahrer verhalten müssen.

Situative Winterreifenpflicht: Es kommt auf das Wetter an

Die situative Winterreifenpflicht ist die, die auch in der deutschen Strassenverkehrsordnung zum Tragen kommt: Bei winterlichen Bedingungen, also bei Schnee, Eis oder Matsch, muss mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Ab dem 1. Januar 2018 sind solche Reifen ausschliesslich an dem neuen Alpine-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte) zu erkennen.

Zu den Ländern mit dieser situativen Winterreifenpflicht zählen unter anderem Luxemburg, Österreich und Tschechien, ausserdem Rumänien, Schweden und die Slowakei. In Tschechien müssen Sie zusätzlich die Aussentemperaturanzeige im Auge behalten. Sie entscheidet neben dem Zustand der Strassen über den zwingend erforderlichen Einsatz von Winterreifen. Konkret: Fällt das Thermometer dort unter 4 Grad Celsius, müssen Sie passende Winterbereifung aufziehen.

Zeitlich befristete, generelle Winterreifenpflicht

Doch es gibt innerhalb der EU auch jede Menge Länder, in denen eine generelle Winterreifenpflicht besteht. So müssen in Bosnien, Island, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien alle Autos über entsprechende Winterbereifung verfügen. Zwischen dem 1. beziehungsweise dem 15. November und Mitte April müssen dort Winterreifen aufgezogen werden. Die gleiche Regelung gilt seit Dezember 2016 ausserdem in den nördlichen Ländern Estland, Finnland, Lettland und Litauen.

Auf regionale Unterschiede müssen Sie sich in Italien gefasst machen: Obwohl es dort eigentliche überhaupt keine Winterreifenpflicht gibt, gilt im Aostatal eine Ausnahme: Dort muss man die Winterpneus vom 15. Oktober bis einschliesslich 15. April montieren. Und in Südtirol gilt sie, wie auch in den vielen anderen genannten Ländern, für die Zeit von 15. November bis 15. April.

Keinerlei Winterreifenpflicht

In vielen Ländern gibt es dagegen keinerlei Pflichten, im Winter oder bei verschneiten Verhältnissen auf andere Reifen zurückzugreifen. Dazu gehören etwa Norwegen, Polen, Dänemark, Niederlande, Frankreich, Grossbritannien und praktisch alle Länder des Mittelmeerraums. Auch die Schweiz verzichtet hier auf ein Gesetz. Wenn Sie dort jedoch auf verschneiten Strassen mit Sommerreifen unterwegs sind, haften Sie bei einem Unfall in der Regel erheblich mit. Auf der sicheren Seite ist man bei den Eidgenossen deshalb auch nur mit Winterreifen.

Schneeketten und Spikes

Für den harten Einsatz im Schnee empfehlen sich aufziehbare Schneeketten. Diese sind in allen Ländern ausser Irland erlaubt – meist allerdings nur, wenn wirklich eine geschlossene Schneedecke liegt. In der Regel darf mit Schneeketten maximal 50 km/h gefahren werden, Mazedonien erlaubt 70 km/h. In Österreich, Norwegen, Finnland und der Schweiz sind sogar Spike-Reifen erlaubt. Die kleinen Stahlstifte im Reifengummi versprechen maximalen Grip, ohne dabei eine Kette anlegen zu müssen. Aber Achtung: In Deutschland sind Spikes generell verboten. Eine Ausnahme bilden nur ein 15 Kilometer breiter Streifen entlang der österreichischen Grenze sowie ein kleines Gebiet bei Bad Reichenhall in Oberbayern.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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