München - Auto- und Fahrradfahrer müssen am Zebrastreifen ausnahmslos halten, sobald jemand die Strasse überqueren möchte. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz hin. Nur der Schienenverkehr muss die Fussgänger nicht vorlassen. Kommt etwa eine Strassenbahn, müssen Fussgänger warten.

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Zu den Fussgängern gehören auch Rollstuhlfahrer, Inline-Skater, Rollschuhfahrer, Rollerfahrer - und Fahrradfahrer, sofern sie ihr Rad schieben. Auf ihr Vorrecht verlassen sollte sich allerdings keiner. Durch Blickkontakt sollten Passanten Auto- oder Fahrradfahrern unmissverständlich signalisieren, dass sie vorhaben, die Strasse zu überqueren.

Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil Auto- oder Radfahrer sich nicht an die Regel "mit mässiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und anhalten, wenn jemand die Strasse überqueren möchte" hielten oder die Absicht der Fussgänger nicht erkannten.

Auf dem Zebrastreifen wie auch fünf Meter vor dem Weg gilt ausserdem ein Halte- und Parkverbot sowie ein Überholverbot. Bei Nichtbeachtung drohen ein Bussgeld von 80 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.

© dpa-infocom, dpa:220912-99-732484/2  © dpa

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