Wer sich bis jetzt noch nicht mit dem Thema Reifenwechsel beschäftigt hat, sollte langsam damit anfangen. Auch, wenn sich noch kein Schnee angekündigt hat, sollte der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie hier.
Für Winterreifen gilt die Faustregel von "O bis O". Heisst: Die Pneus für die kalte Jahreszeit sollten von Oktober bis Ostern aufgezogen werden. Zumindest können Autofahrer dann davon ausgehen, dass Sie in diesem Zeitraum auf der sicheren Seite sind, was die richtige Bereifung für die hierzulande herrschenden Witterungsbedingungen angeht. Wer noch nicht gewechselt hat, findet hier die wichtigsten Infos rund um den Reifenwechsel.
Termin für den Reifenwechsel
Wer nicht selbst die Räder an seinem Auto wechseln möchte oder kann, sollte zeitnah einen Termin bei der Kfz-Werkstatt seines Vertrauens ausmachen. Die Wartelisten können mitunter mehrere Wochen lang sein - wer zuerst kommt, fährt also auch zuerst.
Den Wechsel auf Winterreifen aufzuschieben ist keine gute Idee. Denn Winterreifen spielen ihre Vorteile nicht nur bei Eis und Schnee aus, sondern auch schon bei kalten Temperaturen (ab unter 7 Grad) und auf rutschigem Untergrund. Die weichere Gummimischung und eine andere Profilstruktur sind der Grund.
Worauf ist bei den Reifen zu achten?
Echte Winterreifen müssen das "M+S"-Zeichen tragen - dieses steht für "Matsch und Schnee". Allerdings sind im Handel auch Ganzjahresreifen mit diesem Symbol zu bekommen. Offiziell können auch sie als Bereifung im Winter aufgezogen werden, Tests haben jedoch gezeigt, dass Ganzjahresreifen in der Regel nicht mit den Eigenschaften eines echten Winterreifens mithalten können.
Vom Gesetzgeber ist ausserdem eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Der ADAC rät aber zu mindestens 4,0 Millimetern. Was das Alter der Reifen angeht, sollte spätestens nach acht Jahren Ersatz her. Zeigt das Profil oder die Karkasse allerdings schon vorher Beschädigungen wie Risse oder spröde Oberflächen, sollte unbedingt schon früher ein neuer Satz Reifen gekauft werden.
Winterreifenpflicht und Strafen
Zwar gibt es in Deutschland keine offizielle Winterreifenpflicht, die Strassenverkehrsordnung (StVO) schreibt aber vor, dass im Winter mit einer angemessenen Bereifung gefahren werden muss. Wer also bei Schnee, Eis und glatten Strassen mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt wird, kann seinen Versicherungsschutz riskieren. Ausserdem drohen Bussgelder, Punkte in Flensburg und eine Teilschuld bei Unfällen.
Werden Autofahrer im Winter kontrolliert und sind keine Winterreifen am Fahrzeug montiert, drohen grundsätzlich ein Bussgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Strafen können aber auch noch deutlich härter ausfallen, beispielsweise dann, wenn aufgrund der falschen Bereifung der Verkehr behindert, gefährdet oder sogar einen Unfall verursacht wird. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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