Am kommenden Wochenende ist es mal wieder so weit: Die Zeitumstellung lässt es in den Abendstunden früher dunkel, morgens früher hell werden – und damit geht die Sonne während des Berufsverkehrs auf und unter und blendet viele Autofahrer. Mit diesen Tipps kommen Sie dennoch gut durch den Herbst!
Sonnige Herbsttage spenden derzeit ein letztes Mal Licht und Wärme bevor der Winter Deutschland in einheitliches Grau taucht. Berufspendler sind jedoch nicht immer begeistert von der tiefstehenden Sonne in dieser Jahreszeit. Vorallem jetzt, nach der Uhrumstellung am kommenden Wochenende, fällt der Sonnenauf- und -untergang dann oft mit dem Berufsverkehr zusammen – keine gute Voraussetzung für optimale Sichtverhältnisse. Der ADAC gibt Tipps, wie Sie trotzdem sicher durch die sonnigen Herbsttage kommen.
Sorgen Sie für klare Sicht
Als erste Massnahme sollten Sie Ihre Scheiben gründlich reinigen. Denn verschmutztes Glas kann die Sonnenstrahlen weiter streuen und sorgt für eine noch schlechtere Sicht auf das Verkehrsgeschehen. Wer Brillenträger ist, sollte selbstverständlich auch hier für gereinigtes Glas sorgen, ausserdem rät der Automobilclub in jedem Fall zu entspiegelten Brillengläsern, um die Lichtreflexe möglichst gut einzudämmen.
Wenn Sie sich der eingebauten Sonnenblende bedienen wollen, sollten Sie darüber hinaus zunächst Ihrer Sitzposition Beachtung schenken: Ist diese nämlich zu hoch, kann die Blende keinen wirksamen Schutz vor dem Sonnenlicht bieten.
Die Sonnenbrille ist tabu
Weniger ratsam ist es, in diesen Tagen zur Sonnenbrille zu greifen, wenn das Gegenlicht blendet. Meist ist die Umgebung bei tiefem Sonnenstand bereits so dunkel, dass eine getönte Brille mehr schaden als nützen würde. Werden Sie zu sehr geblendet, ist es sinnvoller, die Geschwindigkeit zu reduzieren – denn wer bei 50 km/h nur eine Sekunde nichts sehen kann, fährt ganze 14 Meter ohne seinen wichtigsten Sinn im Strassenverkehr. Der ADAC warnt: Verursachen Sie einen Unfall mit Verletzten aufgrund von blendendem Gegenlicht, droht ihnen ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Damit Sie nicht selbst von anderen Verkehrsteilnehmern bei der tief stehenden Sonne übersehen werden, sollten Sie immer das Abblend- oder zumindest das Tagfahrlicht einschalten. Auch mit der Sonne im Rücken sollten Sie in diesen Tagen besonders konzentriert und vorausschauend fahren. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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