Berlin (dpa/tmn) - Das neue Jahr bringt mehr Transparenz bei Internetverträgen. Unter anderem müssen Anbieter laut IT-Verband Bitkom die tatsächliche Geschwindigkeit eines Anschlusses angeben. Diese Angabe muss auf konkreten Messungen beruhen.

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Ausserdem müssen Anbieter potenzielle Kunden bereits auf Produktinformationsblättern über wesentliche Vertragsinhalte informieren. Die vielleicht praktischste Änderung: Auf der monatlichen Rechnung muss künftig angegeben sein, wann die Mindestvertragslaufzeit endet und an welchem Tag eine Kündigung fristgerecht eingehen muss.  © dpa

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