Berlin (dpa/tmn) - Das neue Jahr bringt mehr Transparenz bei Internetverträgen. Unter anderem müssen Anbieter laut IT-Verband Bitkom die tatsächliche Geschwindigkeit eines Anschlusses angeben. Diese Angabe muss auf konkreten Messungen beruhen.
Ausserdem müssen Anbieter potenzielle Kunden bereits auf Produktinformationsblättern über wesentliche Vertragsinhalte informieren. Die vielleicht praktischste Änderung: Auf der monatlichen Rechnung muss künftig angegeben sein, wann die Mindestvertragslaufzeit endet und an welchem Tag eine Kündigung fristgerecht eingehen muss. © dpa
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