Seit Wochen streiten Politik und Wirtschaft heftig darüber, unter welchen Bedingungen die Frequenzen für die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) versteigert werden sollten. Nun hat die Bundesnetzagentur die besonders umstrittenen Versorgungsauflagen formuliert. Zwar bessert sie in einigen Punkten nach, doch Industrie- und Mobilfunkanbieter zeigen sich grossteils enttäuscht.
Bei der Lizenzvergabe für den zukünftigen schnellen Mobilfunk-Standard 5G zeichnen sich härtere Anforderungen an Netzbetreiber ab. Allerdings gehen die Vorgaben nicht so weit, wie aus Politik und Industrie gefordert. Die Bundesnetzagentur erntete für ihren finalen Entwurf der Vergaberegeln zur Auktion im Frühjahr 2019 viel Kritik.
"National Roaming" nicht verpflichtend vorgeschrieben
So schreibt die Bundesnetzagentur beispielsweise das sogenannte "National Roaming" nicht verpflichtend vor, bei dem Netzbetreiber Wettbewerber ohne eigene Infrastruktur auf ihre Antennen lassen müssten. Verbraucherschützer wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) hätten einen solchen Schritt begrüsst. Dadurch hätte sich ein neuer Netzbetreiber im Mobilfunkmarkt in Deutschland etablieren können und den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt angeheizt.
Der Einstieg neuer Anbieter werde durch die jetzt vorgelegten Auflagen erschwert, kritisierte United-Internet-Chef Ralph Dommermuth: "Wir hätten uns in den Vergabebedingungen ein stärkeres Bekenntnis zu mehr Wettbewerb gewünscht." Die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica waren gegen die Forderung des "National Roaming" Sturm gelaufen.
Das Papier der Bundesnetzagentur sieht allerdings ein "Verhandlungsgebot" vor - die Netzbetreiber sollen also mit Konkurrenten über Kooperationen verhandeln. Tun sie es nicht oder nicht ausreichend, könnte die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter eingreifen und Zwangs- und Bussgelder verhängen.
Mangelnde 5G-Flächenabdeckung sorgt ebenfalls für Kritik
Allerdings sieht Dommermuth auch eine positive Entwicklung: Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf komme man dem Ziel, Deutschland flächendeckend mit Mobilfunk zu versorgen, ein Stück näher. "An dem Punkt sehen wir einen deutlichen Fortschritt. Für den Anspruch, 5G-Leitmarkt zu werden und die Technologieführerschaft zu übernehmen, reicht es aber noch nicht."
Dieser Meinung schlossen sich auch Teile der Wirtschaft an: Der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Landkreistag und der Zentralverband des Deutschen Handwerks forderten einen "wirklich flächendeckenden Ausbau" des 5G-Netzes.
Ähnlich äusserten sich auch Teile der Politik: Bundestagsabgeordnete der CDU waren enttäuscht über die nun vorgestellten Regeln. Auch der ländliche Raum solle mit 5G versorgt werden, betonte Astrid Grotelüschen. "Ansonsten werden neue auf 5G basierende digitale Geschäftsmodelle hier nicht entstehen." Es drohe eine "schwerwiegende Benachteiligung des ländlichen Raums".
Das sind die Vorgaben der Bundesnetzagentur
Die von der Bundesnetzagentur aufgestellten Regeln sollen dafür sorgen, dass bis Ende 2024 an allen Bundes- und Landstrassen sowie an Zugstrecken, Häfen und den wichtigsten Wasserstrassen schnelles mobiles Internet verfügbar ist. Allerdings soll es kurzfristig keinen flächendeckenden Ausbau eines 5G-Netzes geben. Bis Ende 2022 sollen immerhin die Autobahnen, wichtige Bundesstrassen und vielbefahrene Zugstrecken versorgt sein.
Bei den Vorgaben für die Verkehrsstrecken sagt die Bundesnetzagentur allerdings nicht explizit, dass hierbei die 5G-Technologie verwendet werden muss. Vielmehr nennt sie Mindest-Übertragungsraten. Auf Autobahnen, Bundesstrassen und ICE-Strecken sind dies 100 MBit pro Sekunde, auf kleineren Strassen und weniger genutzten Zugstrecken 50 MBit pro Sekunde. Damit könnten die Netzbetreiber mitunter auch auf 4G-Technologie zurückgreifen, um die Bedingungen zu erfüllen.
Der Branchenverband Bitkom, der unter anderem die Interessen der Deutschen Telekom, von Vodafone und Telefónica vertritt, kritisierte die Auflagen der Bundesnetzangentur als "in vielen Punkten überzogen". Sie gefährdeten das gesamte Vergabeverfahren.
5G gilt als Schlüsseltechnologie für die Zukunft dank superschneller Internet-Anbindung und kurzer Reaktionszeiten. Vor allem die Industrie und der Mittelstand drängen auf eine schnelle und vor allem flächendeckende Umsetzung, da sonst die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft infrage stehe. (mgb)
Verwendete Quellen:
- Pressemitteilung Deutscher Bauernverband, DIHK, Deutscher Landkreistag und ZDH zu den Auktionsregeln der 5G-Versteigerung
- Deutsche Presse Agentur
- Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
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