Düsseldorf (dpa/tmn) - Verlockende Technik-Schnäppchen haben nicht selten einen Haken - so kann es sich etwa ein Vorgängermodell handeln. Deswegen sollten Interessenten vor dem Kauf die technischen Details prüfen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Besonders nach technischen Auffrischungen einer Modellreihe ohne Änderung des Namens ist Vorsicht geboten. In einem Fall habe zum Beispiel ein Elektronikhändler online eine ältere Version eines Top-Tablets mit demselben Namen angeboten, ohne explizit darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um das neueste Modell handelte.
Im Zweifel sollten Käufer sich vom Händler ausdrücklich bestätigen lassen, dass es sich um das aktuelle Modell handelt, raten die Verbraucherschützer. Wer sich unsicher ist, ob ein gekauftes Gerät nicht einer älteren Modellreihe angehört, kann auch in den Geräteinformationen nach Hinweisen suchen. Hersteller geben dort häufig neben dem Modellnamen ebenfalls das Modelljahr an.
Beispiele sind etwa Apples iPad Pro, das es in den Modelljahr-Versionen 2015 und 2017 gibt. Auch Samsungs Smartphones der A-Reihe gibt es in den Modelljahren 2015, 2016 und 2017. Die technischen Unterschiede sind teils enorm. © dpa
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