Bonn (dpa/tmn) - Für Verbraucher ist die Schlichtung von Streitfällen mit Telekommunikations- und Postunternehmen durch die Bundesnetzagentur vom 1. April an kostenlos.
Hintergrund ist das Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zu diesem Termin, wie die Behörde mitteilt. Schlichten kann die Agentur etwa bei strittigen Telefon- und Handyabrechnungen, nicht eingehaltenen vertraglichen Leistungen, gesperrten Anschlüssen, Problemen beim Anbieterwechsel und der Rufnummernmitnahme oder bei beschädigten sowie verlorenen Postsendungen.
Den Schlichtungsstellen der Bundesnetzagentur ist es nach eigenen Angaben in der Vergangenheit in rund 70 Prozent der Fälle gelungen, in Streitfällen eine gütliche Einigung ohne Gerichtsverfahren herbeizuführen. Die Gebühren richteten sich bislang nach dem Streitwert und betrugen mindestens 35 Euro bei Telekommunikations- und mindestens 25 Euro bei Postverfahren. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.