(mgb) - Anonymous hat eine Petition im Weissen Haus eingereicht. Die Netz-Aktivisten wollen, dass DDoS-Attacken, das gezielte Lahmlegen von Servern, offiziell als legaler Protest von der US-Regierung akzeptiert wird. Damit würden die Internet-Aktionen dem realen Protest auf der Strasse gleichgestellt werden.

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Sie machen sich Staaten, Konzerne und Einzelpersonen zu Feinden und kämpfen aus ihrer Sicht doch für die gute Sache – die Web-Aktivisten von Anonymous. Ihr bevorzugtes Mittel, die Mächtigen dieser Welt zu ärgern, ist die "Distributed Denial of Service"-Attacke, übersetzt eine "verteilte Dienstblockade" oder kurz DDoS. Dabei werden gezielt Server des Gegners durch viele einzelne Anfragen verschiedener Rechner überlastet, der Service oder die Web-Seite des Angegriffenen damit lahmgelegt. Solche Aktionen sind zwar spektakulär, bislang aber auch illegal. Die Folgen für einige Mitglieder der Organisation waren Haft und Strafzahlungen. Das soll sich nun ändern.

DDoS-Attacken sind die digitale Occupy-Bewegung

Die Aktivisten haben eine Online-Petition über das Weisse Haus gestartet. Ziel der Aktion ist die Legalisierung der DDoS-Attacken und eine Gleichstellung mit dem realen Protest auf der Strasse, wie beispielsweise der Occupy-Bewegung: "Mit dem voranschreiten der Internet-Technologie, bekommt die Form des Protests ein neues Gesicht. 'Distributed Denial of Service'-Attacken sind kein Hacking, es ist das Äquivalent zum wiederholten drücken des 'Neu laden'-Buttons. Damit sind klare Gemeinsamkeiten mit der Occupy-Bewegung zu erkennen. Doch anstatt, dass eine Gruppe Menschen real vor einem Gebäude steht und den Zugang zu einem Haus blockiert, werden die Web-Seiten der Betroffenen durch die Anfragen der Nutzer lahmgelegt." Auch die Freilassung der bislang inhaftierten Aktivisten wird gefordert.

Bislang haben rund 1.000 Menschen die Anonymous-Petition digital unterschrieben. Erreicht die Eingabe die Unterstützung von 25.000 Sympathisanten binnen 30 Tagen, muss sich die US-Regierung mit dem Vorschlag auseinander setzen. Die Frist endet am 6. Februar.

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