Berlin (dpa) - Die Zahl der gemeldeten Beschwerden im Netz ist im vergangenen Jahr dem Internet-Verband eco zufolge um 11,2 Prozent gestiegen. Insgesamt seien 27 660 Beschwerden eingegangen.

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Dazu gehörten rassistische Äusserungen oder kinderpornografische Inhalten. Davon seien 4063 Fälle einschlägig gewesen. "2017 war für uns ein absolutes Rekordjahr", sagte Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle. Das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) habe zudem Phänomene wie Hassrede stärker in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt.

"Wir haben hohe Zuwachsraten bei Beschwerden aus dem Bereich Rassismus festgestellt", sagte Koch-Skiba. Im Vergleich zu 2016 sei dabei ein Anstieg um über 120 Prozent verzeichnet worden. Jedoch sei nur ein Viertel dieser Beschwerden berechtigt gewesen.

Insgesamt sei die Schere zwischen Beschwerde-Eingang und tatsächlich berechtigten Beanstandungen weiter auseinander gegangen, sagte Koch-Skiba. Mit Abstand den grössten Teil machten mit 63 Prozent Beschwerden zu kinderpornografischen Darstellungen aus.

Insgesamt hat der eco weltweit 95 Prozent der berechtigterweise von den Nutzern bemängelten Internetseiten aus dem Netz entfernt. In Deutschland gehostet waren davon rund ein Fünftel (20,85 Prozent). Gerade Beschwerden aus dem Bereich von Delikten wie rassistischen Äusserungen oder Hassreden bewiesen jedoch immer wieder, wie wichtig eine sorgfältige rechtliche Prüfung sei. Nicht selten würden juristische Grenzfälle gemeldet. "Es ist immer ein Balanceakt mit demokratischen Grundprinzipien", so Koch-Skiba.

An seiner Kritik am NetzDG hält der eco deshalb fest. Die im Gesetz vorgesehenen Fristen und die hohen Bussgelder "müssen im Ergebnis zwangsläufig zum Overblocking von Inhalten durch die Plattform-Betreiber führen", sagte Koch-Skiba. "Gerade dann, wenn die Grundrechte bei der Bewertung von Inhalten eine wesentliche Rolle spielen, gilt es, einer hochwertigen juristischen Bewertung den Vorrang einzuräumen."

Das seit Oktober 2017 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht für Plattformen wie Twitter oder Facebook etwa vor, dass die Betreiber offensichtlich rechtswidrige Beiträge innerhalb von 24 Stunden löschen, in weiteren Fällen ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Kritiker wenden ein, dass damit auch bei den vielen nicht eindeutigen Fällen die Entscheidung einem privaten Unternehmen überlassen werde, das bei der Androhung von Bussgeldern in Millionenhöhe im Zweifel auch nicht eindeutige Einträge vom Netz nimmt.

Mit dem NetzDG sei versucht worden, mit Tempo eine komplizierte Problematik zu lösen, wobei es aber auch um Grundrechte gehe, kritisierte die Grünen-Politikerin Renate Künast. "Das Hauruck-Verfahren war ein eklatanter Fehler." Bei der Nachbesserung gelte es aber nun, nicht die gleichen Fehler zu machen. Vor allem eine bessere personelle Ausstattung der Gerichte sei nun nötig, um zu Recht beanstandete Inhalte schneller vom Netz nehmen zu können.

Künast unterstrich die erfolgreiche und transparente Arbeit der eco-Beschwerdestelle. Die in Köln ansässige Stelle sei mit ihrer Arbeitsumgebung ein Vorbild dafür, wie die Löschung von Inhalten mit Hass und Gewalt für alle "erträglich durchgeführt werden" könne. Aktuell arbeiten in dem Kölner Team sechs Mitarbeiter mit juristischer Ausbildung. Künast gehörte vergangenes Jahr auch zu den ersten zugelassenen Besucherinnen der Beschwerdestelle von Arvato, die beanstandete Seiten von Facebook-Nutzern prüfen.

Eine konsequente Strafverfolgung sei essenziell, um effektiv Straftaten im Netz zu bekämpfen, unterstrich auch Koch-Skiba. Die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden wolle der eco deshalb weiter intensivieren. Hier bedürfe es aber "zwingend weiterer Unterstützung seitens des Staates", um die erforderlichen Ressourcen für eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten.  © dpa

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