Kehl - Mit Fotos ist das so eine Sache: Sie sind schnell geknipst, schnell kopiert, schnell im Netz veröffentlicht. Und ehe man sich versieht, hat man rechtliche Probleme. Und das längst nicht nur bei Bildern, die man nicht selbst gemacht hat.

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Auch wenn beispielsweise andere Menschen oder geschützte Werke und Bauwerke auf den eigenen Fotos zu sehen sind, sollte man genau prüfen, ob eine Veröffentlichung möglich ist. Gleiches gilt etwa auch, wenn geschützte Marken im Spiel sind oder man sich nicht sicher ist, ob man beim Fotografieren vielleicht Hausrecht verletzt hat.

Fragenkatalog als Entscheidungshilfe

Bei der Klärung all dieser Punkte hilft der Bildrechte-Check des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz weiter. Mit ihm kann man sich Schritt für Schritt durch einen Fragenkatalog klicken, an dessen Ende die Einschätzung steht, ob das Foto etwa ins Netz gestellt werden kann oder nicht.

Alle, die sich in der Materie schon etwas auskennen oder eine gezielte Frage zu Bildrechten haben, können auch direkt zum FAQ-Bereich weiter unten auf der Seite springen. Ausserdem informieren die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer dort auch darüber, was zu tun ist, wenn das Recht am eigenen Bild verletzt worden sein sollte.  © dpa

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