Jeder, der eine Website öffnen möchte, kennt sie: Sogenannte Cookies-Hinweise ploppen auf und sorgen für Unmut bei vielen Usern. Doch dabei lohnt es sich, genau hinzuschauen.
Viele Webseiten haben eine Zustimmung zur Speicherung von Cookies voreingestellt. Verbraucherschützer warnen, dass es Gerichtsurteile gibt, die das ausdrücklich verbieten.
Cookies speichern beim Surfen Daten auf der Festplatte des Nutzers, Webseiten können so zum Beispiel Besucher wiedererkennen. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hessen bei 20 grossen Onlineshops zeigt: Die Hälfte der Shops missachtet geltende Vorgaben dazu und nutzt unübersichtliche Voreinstellungen, welche die gesamte Cookie-Auswahl aktivieren.
Voreingestelltes "Ja" ist keine echte Einwilligung
Ein voreingestelltes "Ja" sei bei der Cookie-Auswahl unzulässig, erklären die Verbraucherschützer. Denn das habe nichts mit einer echten Einwilligung zu tun - schliesslich lese ja nahezu niemand die langen Texte dazu, welche Cookies genau für was zum Einsatz kommen.
Und auch wenn Webseiten mehr Kontrolloptionen bieten, müssen Verbraucher ganz genau hinschauen: Auf manchen Seite werden zum Beispiel beim Anklicken eines prominent platzierten Buttons alle Cookies zugelassen, ein unscheinbarer Knopf speichert hingegen die reduzierte Auswahl.
Tipp: Drittanbieter-Cookies über Browser sperren
Alle Cookies grundsätzlich abzulehnen, ist dennoch nicht empfehlenswert, da so beispielsweise die Warenkorbfunktion beim Online-Shopping ausgeschaltet wird. Das Sperren von Drittanbieter-Cookies – also jenen, die nichts mit der gerade besuchten Seite zu tun haben - lässt sich alternativ auch über den jeweiligen Browser regeln. (spot/dpa)
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