Mit dem Darknet verbinden viele von uns ein Tor für kriminelle Machenschaften im Netz. Doch stimmen die Vorurteile? Wir klären auf, was es wirklich mit der der dunklen Seite des Datenschutzes auf sich hat.
Darknet klingt dunkel, böse und gefährlich. Aber ist es das auch? Der Begriff beschreibt eine virtuelle Umgebung, in der Teilnehmer ihre Verbindungen untereinander manuell herstellen. Im Unterschied zu konventionellen Netzwerken, werden Verbindungen hier nicht automatisch und willkürlich veranlasst.
Das Darknet bietet ein höheres Mass an Sicherheit, weil Dritte nicht ohne Weiteres auf Verbindungen zugreifen können. Oft ist die Existenz des Netzwerks gar nicht bekannt. Damit ist das Darknet genauso wenig ein verbotener Ort wie etwa ein dunkler, tiefer Wald.
Dass man sich dort verstecken kann, bedeutet weder, dass das Verstecken verboten ist, noch dass es ein Raum ohne Regeln wäre. Man darf im Darknet sowie in Verstecken der körperlichen Welt nur Erlaubtes tun. Das Recht gilt dort für alle, die es nutzen.
Polizei gegenüber Kriminellen im Nachteil
Es gilt auch für alle, die das Recht dort durchsetzen müssen. Weil Polizei- und Strafverfolgungsbehörden rechtstreu sein müssen und nur legale Mittel einsetzen dürfen, geraten sie gegenüber Kriminellen, die ihr Unwesen dort mittels Technik verschleiern ins Hintertreffen.
Auch durch aus Datenschutzgründen gepriesene und für jedermann leicht bedienbare soziale Netzwerke wie Telegram, die hohen Schutz der Privatsphäre gewährleisten, bekommt der Datenschutz eine Kehrseite. Bei Telegram, so wurde auf heise.de berichtet, können Drogen, Waffen und Hackerprogramme wie im Darknet leicht und unentdeckt gehandelt werden.
Längst nicht jeder, der das Darknet nutzt, ist ein Krimineller. Staat und Datenschützer stehen vor dem Dilemma, die Bürger im Darknet nicht unter Generalverdacht stellen zu dürfen und zugleich ein Auge auf diese virtuelle Umgebung haben zu müssen, um deren redliche Nutzer und das Recht zu schützen.
Das ist eine Herkulesaufgabe für einen Staat, der der Organisation von Schwerkriminalität nicht tatenlos zusehen darf. Man kann Kampfdrohnen nicht mit Taschenmessern stoppen. Ebenso kann man die von Kriminellen eingesetzten Mittel von Verschlüsselungstechnik bis hin zu künstlicher Intelligenz nicht bekämpfen, wenn man ihnen nicht auf Augenhöhe begegnet.
Es gilt, die Strafverfolgungsbehörden technisch und mit Fachwissen auszustatten. In diesen Kraftakt investiert die Justizpolitik etwa in NRW viel Energie und Geld, wie die Deutsche Welle berichtete.
Auch im Netz muss es im Rechtsstaat gelingen, Freiheit und Sicherheit gleichzeitig zu gewährleisten. Dazu gehört es, den Schutz der Privatsphäre da zu wahren, wo er rechtmässig in Anspruch genommen wird. Da wo das Recht es verlangt und gebietet, muss man mit den Mitteln des Rechts eingreifen.
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