Berlin (dpa) - Nach Ansicht von Verbraucherschützern verstösst Google mit seinem E-Mail-Dienst weiterhin gegen Datenschutzbestimmungen in Deutschland. Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnte zwei Klauseln in der Datenschutzerklärung von Google erneut ab.

Mehr zum Thema Digitales

Dabei geht es um die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten. Unzulässig sei es, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne deren gesonderte Einwilligung "mitliest", um massgeschneiderte Werbung anzubieten, erklärte der VZBV mit. Google sieht seine Datenschutzerklärung dagegen "in Einklang mit den entsprechenden Gesetzen". "Für weitere Gespräche mit dem VZBV sind wir offen", sagte Klaas Flechsig, Sprecher von Google Deutschland, der Deutschen Presse-Agentur.

Google bietet seinen E-Mail-Dienst seit 2004 an. Für das Angebot kontextbezogener Werbung, aber auch zur Identifizierung von Spam und Malware werden die Mails automatisiert gescannt. Google hat nach eigenen Angaben noch bis zum 25. Januar Zeit, auf die Forderungen zu reagieren.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.