Berlin (dpa/tmn) - Name, Alter, sexuelle Orientierung, Wohnort - diese Informationen hängen viele Menschen nicht gern an die grosse Glocke. Für den Erfolg beim Dating per App sind sie allerdings wichtig.
Dumm nur, dass viele Anbieter solcher Apps diese Informationen nach einer aktuellen Untersuchung von Stiftung Warentest ("test", Ausgabe 3/2018) nicht gut schützen. Schlimmer noch: Sie geben sie auch noch an Dritte weiter. Nur 5 von 44 untersuchten Apps schützen demnach Daten akzeptabel. Alle anderen verraten zu viel.
39 Apps für iOS und Android zeigen nach Angaben der Warentester erhebliche Mängel - darunter sind auch bekannte Grössen der Branche. Kritisiert werden zum einen unklarDie e Datenschutzerklärungen. Wollen Nutzer erfahren, welche Daten von ihnen erhoben werden und was damit geschieht, stossen sie oft auf schwammige Formulierungen mit teils deutlichen juristischen Mängeln.
Ausserdem erheben etliche Anbieter eine Vielzahl persönlicher Daten zur Person. Hinzu kommen die kompletten Inhalte aller über die Apps ausgetauschten Nachrichten. Aber auch technische Daten wie Gerätekennungen, Standorte oder Mobilfunkanbieter. Diese werden zum Teil auch an Werbenetzwerke, Facebook oder andere Unternehmen gesendet. Diese in den Datenschutzbedingungen oft nebulös "Dritte" genannten Unternehmen können anhand dieser Daten sehr präzise Werbeprofile einzelner Personen bilden. So kann man etwa nach Nutzung einer solchen Dating-App auch in anderen Apps oder auf Websites "wiedererkannt" und mit zugeschnittener Werbung angesprochen werden.
Testsieger im eigentlichen Sinn hat der App-Vergleich nicht hervorgebracht, dafür gibt es mit "Bildkontakte" (iOS), "eDarling", "Lovescout24" und "Neu.de" (alle drei Android) vier als "akzeptabel" bewertete Angebote.
Und noch eine Gefahr droht: Nutzer von Dating-Angeboten müssen mit gefälschten Profilen rechnen, hat die Verbraucherzentrale Bayern anhand von zahlreichen Beschwerden ermittelt. Einige Anbieter arbeiten mit bezahlten Schreibern, die erfundene Profile bespielen und so zur Nutzung kostenpflichtiger Angebote anregen sollen. Hinweise darauf gibt es höchstens tief in den Geschäftsbedingungen versteckt. Häufig gebe es auch Ärger mit Probeabonnements, die bei versäumter Kündigung zu dauerhaften Abos werden. © dpa
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