Personalisierte Werbung, bevorzugte Angebote, Onlinekriminalität - die Beispiele für den Missbrauch persönlicher Daten in sozialen Netzwerken wie Facebook sind zahlreich. Am 15. Dezember stellt die EU-Kommission daher ein Regelwerk zur Einhaltung von Werberegeln und zur Verwendung persönlicher Daten vor.
Wesentliches Erfolgsgeheimnis eines Sozialen Netzwerks ist der Newsfeed. Facebook wählt für jede Nutzerin und jeden Nutzer aus der Unzahl der Inhalte in seinem Datenpool die Inhalte aus, die man sehen soll. Kriterien sind vor allem Nutzervorlieben, denn schliesslich kann und will man nicht alles sehen. Man nutzt den Dienst wegen der Vorauswahl auf das, was persönlich interessiert.
Weil soziale Netzwerke aber von der Vermarktung von Nutzerinteressen leben, suchen die Dienste auch passgenaue Werbung für jeden aus. Zudem spielen die Dienste den Menschen auch solche Inhalte zu, die sie – etwa aus politischen Gründen – für lesenswert halten, denkt man etwa an Kommentare zu Posts von Donald Trump.
Wenn man sich dafür interessiert, warum man welchen Post angezeigt bekommt, gibt Facebook durchaus Auskunft. Jeder Post ist oben rechts mit drei Punkten versehen. Tippt man darauf, öffnet sich ein Menü. Dort kann man etwa auf der nächsten Ebene erfahren, warum man einen Beitrag oder eine Werbeanzeige sieht. Gründe können sein, dass man den Absender abonniert hat, oder dass man in der Zielgruppe für eine Werbung liegt.
Intransparente Werbung ist unredlich
Wenn eine Werbung nervt, dann kann man sie auch verbergen. "Diese Werbeanzeige wird nicht mehr angezeigt" heisst die entsprechende Information. Entscheidet man sich dafür, kommt der Hinweis: "Werbeanzeige verborgen". Man kann mitteilen, warum man die Werbung nicht mehr sehen will, und danach sieht man sie nicht mehr, bis man die Einstellung rückgängig macht. So lautet das Versprechen des Social-Media-Dienstes.
Aber was bedeutet es, dass die Werbung verborgen wird? Jedenfalls nicht, dass die persönlichen Daten, die dazu geführt haben, dass man die Werbung sieht, nicht mehr benutzt werden. Das dürfte aber das sein, was der auf seinen Datenschutz bedachte Nutzer in der Regel will. Benutze meine Daten nicht mehr, ist das Anliegen. Ich nutze sie noch, aber ich sage es Dir nicht mehr, weil Du das ja nicht willst, ist die Antwort. Sie ist eindeutig und irreführend zugleich. Sie soll die Rechtspflicht zur Transparenz erfüllen und führt zu Intransparenz.
Internetgiganten drohen drastische Bussgelder
Geschäftspraktiken wie diese sind unredlich und vor allem der EU-Kommission ein Dorn im Auge. Aus diesem Grund stellt sie am 15. Dezember ein grosses Paket an Massnahmen vor. Unter den Überschriften "Digital Service Act" und "Digital Market Act" sollen Regeln für Internetdienstanbieter vorgeschlagen werden.
Aus den durchgesickerten Entwürfen ergibt sich, dass Massnahmen gegen intransparente Werbepraktiken ebenso geplant sind wie Verbote, die eigenen Angebote in der Auffindbarkeit zu bevorzugen. Es soll in den lange erwarteten Vorschlägen auch um die Bekämpfung von Onlinekriminalität gehen und die Verantwortung der Dienste für Verbotenes, das auf ihren Plattformen geschieht. Bei Verstössen drohen Bussgelder von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes. Ob die lang erwarteten Massnahmen vielversprechend sind, muss man prüfen.
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