Berlin (dpa/tmn) - Facebook behält sich vor, verdächtige Konten zu sperren - das kann auch ohne Vorwarnung geschehen. In einem Online-Formular des Netzwerks können Kontobesitzer Einsprucherheben. Dort reichen sie eine Passkopie ein und begründen, warum die Sperre aufgehoben werden soll.
Nutzer dürfen bei Facebook keine falsche Identität verwenden. Das heisst: Personendaten wie Name und Geburtsdatum müssen stimmen. Hat ein Seitenadministrator oder Nutzer den Verdacht, dass das nicht der Fall ist, kann er den Account sperren lassen. In dem Fall wird der Betroffene nur manchmal über den Grund der Sperrung informiert. Er muss dann mit einer Passkopie belegen, dass alle Angaben korrekt sind.
Anders bei Verstössen gegen die Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerks: Fällt der Nutzer zum Beispiel durch rassistische Äusserungen auf, wird er von Facebook zunächst verwarnt. Macht er trotzdem weiter, wird sein Konto gesperrt. In einer E-Mail wird er darüber informiert, wie lange das der Fall sein wird. Bei besonders schwerwiegenden Verstössen erlaubt Facebook sogar keine Wiederherstellung des Kontos. © dpa
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