Kiel (dpa/tmn) - Manche Handyprovider bieten im Online-Kundenportal die Möglichkeit, eine Vertragskündigung vormerken zu lassen. Das klingt einfach und komfortabel, ist es aber nicht. Das erklärt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Denn anschliessend wird der Kunde aufgefordert, beim Provider anzurufen, um die vorangemeldete Kündigung telefonisch zu bestätigen. So sichert sich der Anbieter die Chance, doch noch die Verlängerung des bestehenden Vertrages oder zumindest das Bleiben des Kunden zu erreichen.
Wer nicht schon in der Warteschleife wieder auflege, lasse sich dann vielleicht im anschliessenden Gespräch überreden, doch beim Anbieter zu bleiben, erklären die Verbraucherschützer. Denn der Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung präsentiere mit Sicherheit neue Angebote - für jeden, der schon zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sein Vertrag zu teuer und ein anderer Anbieter für ihn attraktiver ist, erschwere das die Kündigung unnötig.
Deshalb raten die Experten, einfach klassisch schriftlich zu kündigen, auch weil man nur so sichergehen kann, dass die Kündigung wirksam und beim Provider eingegangen ist. Die Zustelladresse des Anbieters ist entweder in den Vertragsunterlagen zu finden. Ansonsten muss die Anschrift den Angaben zufolge zumindest im Impressum der Internetseite des Providers angegeben sein. Wer die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschickt, könne im Zweifel auch nachweisen, dass seine Kündigung auch wirklich angekommen ist. © dpa
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