Madrid (dpa/tmn) - Kunden-Hotlines für Fragen zu bereits geschlossenen Verträgen oder gekauften Geräten dürfen nur die reine Telefongebühr kosten. Und bei kostenpflichtigen Bestellhotlines oder Sonderrufnummern für Mehrwertdienste muss immerhin das Warten gratis sein.

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Doch was tun, wenn Unternehmen solche Anrufe trotzdem entgegennehmen oder aufrechterhalten, ohne das Anliegen des Anrufers zu bearbeiten oder eine angemessene Gegenleistung zu erbringen? Betroffene sollten sich bei der Bundesnetzagentur und einer Verbraucherzentrale beschweren, rät der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Die Agentur kann zum Beispiel missbräuchlich verwendete Nummern sperren, eine Auszahlung der Gelder an unseriöse Firmen oder Betrüger unterbinden und Bussgelder verhängen. Zudem führe ein Verstoss gegen die gesetzlichen Regelungen dazu, dass der Verbraucher fürs gesamte Gespräch keine Kosten zu tragen hat, erklärt der vzbv. Allerdings muss der Verbraucher den Gesetzesverstoss dann auch beweisen. Kosten für Warteschleifen sind nur dann zulässig, wenn ein Anbieter die Schleife und das folgende Gespräch ohnehin pauschal abrechnet.

Kürzlich hat die spanische Verbraucherschutzorganisation Thader den Fall einer Rentnerin aus Madrid öffentlich gemacht, die vom Betreiber einer Nummer mit teurem Sondertarif angeblich 56 Stunden lang ununterbrochen an der Strippe gehalten worden ist - in der Hoffnung, einen Job für ihren seit Jahren arbeitslosen Sohn zu ergattern. Die Nummer der vermeintlichen Jobvermittlungsfirma hatte sie im Fernsehen gesehen. Am Ende gab es aber nur eine Telefonrechnung über 1400 Euro.

Auch in Deutschland gibt es teure Mehrwertdienstrufnummern, die der Anbieter nach vzbv-Angaben auf Wunsch des Kunden kostenlos sperren muss - sofern dies technisch möglich ist. Sie beginnen mit der Nummernfolge 0900 und schlagen mit bis zu 3 Euro pro Minute oder maximal 30 Euro pro Anruf zu Buche - wie viel genau, muss zu Beginn des Gesprächs kostenlos angesagt werden, so dass man noch auflegen kann. Gibt es keine oder eine fehlerhafte Preisansage, sollten sich Verbraucher ebenfalls bei der Bundesnetzagentur beschweren.

Daneben existieren 0180- sowie sogenannte 013-Sonderrufnummerngassen ohne Preisansage, die insbesondere bei Anrufen vom Handy aus teuer werden können. Vor dem Wählen schaut man vorher am besten in die Preisliste seines Festnetz- oder Mobilfunkanbieters.

Grund zur Beschwerde sind auch unerlaubte, sogenannte Ping-Anrufe oder -Kurznachrichten auf Festnetztelefon oder Handy: Hier wählen Computer beliebige Nummern so kurz an, dass die Angerufenen praktisch keine Chance haben, das Telefonat anzunehmen. Nach dem sogenannten Anpingen rufen viele die übermittelte Rufnummer zurück, wobei dann hohe Kosten entstehen - oft ohne Wissen der Verbraucher.

Weitere Missbrauchsmaschen sind der Bundesnetzagentur zufolge angebliche Gewinnbenachrichtigungen oder Spendenaufrufe durch automatische Bandansagen, die ebenfalls zum Rückrufen animieren sollen. Und auch unerwünschte Werbung per Telefon (Cold Calls), Fax oder E-Mail ist nicht erlaubt. Die Netzagentur-Beschwerde ist über diverse Formulare im Internet, aber auch über die Rufnummer 0291/99 55 206 oder per E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de möglich.   © dpa

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