Erfolg für Kim Dotcom alias Kim Schmitz: Der Mega-Gründer darf gerichtlich gegen den Geheimdienst Neuseelands vorgehen. Das Government Communications Security Bureau (GCSB) muss nun Unterlagen zur Frage freigeben, welche Informationen über den Internet-Unternehmer an ausländische Behörden weitergegeben wurden. Schmitz wirft Neuseeland vor, illegal überwacht worden zu sein und fordert dafür Entschädigung.
2012 wurde sein Haus im Rahmen von Ermittlungen gegen seinen damaligen Filesharing-Dienst "Megaupload" vom FBI durchsucht. Das GCSB hatte im Vorfeld der Razzia Dotcoms Villa ausspioniert. Allerdings dürfe der Geheimdienst nur Menschen überwachen, die keinen Wohnsitz in Neuseeland haben, wie die "BBC" berichtet. Die neuseeländische Regierung hat sich deswegen bereits für die Spionage bei Schmitz entschuldigt.
Der General-Staatsanwalt Neuseelands hatte das Gericht gebeten, das GCSB von Dotcoms Schadensersatzansprüchen auszuschliessen. Dieser Bitte folgten die Richter nicht. Vorangegangen war eine Entscheidung des höchsten Gerichts aus dem Jahr 2012, dass der Geheimdienst mit Konsequenzen für die Überwachung rechnen müsse.
Dotcoms Anwalt, William Akel, begrüsst die nun getroffene Entscheidung: "Das stärkt unseren Fall insofern, dass das GCSB nun weiter Teil des Verfahrens bleibt." Schmitz wehrt sich neben der illegalen Überwachung auch gegen eine drohende Abschiebung in die USA.
Dort wird dem deutschstämmigen Unternehmer massenhafter Verstoss gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Es gehe um einen Gesamtschaden von einer halben Milliarde Dollar. Dotcom drohen bis zu 20 Jahre Haft. Er bestreitet die Vorwürfe. (mgb)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.