- Kündigung per Mausklick: Im Netz gibt es inzwischen zahlreiche Dienste, die die Abwicklung übernehmen.
- Eine gute Idee? Die Stiftung Warentest hat sieben Anbieter getestet.
Telefonvertrag, Zeitschriften-Abo oder Fitness-Verträge - alles mit eigener Laufzeit und Kündigungsfrist. Da fällt der Überblick schwer. Dienstleister im Netz werben mit fristgerechter Kündigung per Mausklick. In einem aktuellen Test der Zeitschrift "Finanztest" (7/2021) leistete sich keiner der sieben getesteten Anbieter grössere Mängel. Testsieger sind "aboalarm.de" und "volders.de", die in allen Teilbereichen mindestens "gut" abschnitten.
Solche Dienste helfen bei der Übersicht über Kündigungsfristen und verfügen über umfangreiche Adressdatenbanken - die umständliche Suche nach der richtigen Adresse entfällt so. Am Ende des Prozesses geht ein korrektes Kündigungsschreiben an den jeweiligen Abo-Anbieter. Im Test gelang das meist gut.
Günstigstes Angebot der Kündigungsdienste reicht aus
"Wenn Sie rechtzeitig einen Kündigungsdienst einschalten, reicht das jeweils günstigste Angebot ohne Extras", lautet das Urteil. Mängel gibt es aber dennoch: Einige Anbieter schwächeln beim Datenschutz oder bieten rechtlich unwirksame Zusatzdienste für Extragebühren an.
So wirbt etwa Anbieter "volders.de" mit extrasicherer Kündigung für 14,99 Euro. Heisst: Kündigung per Einschreiben und eine Kopie geht an einen Anwalt. Klingt sicher und mag den einen oder anderen Anbieter beeindrucken, ist laut "Finanztest" rechtlich aber völlig bedeutungslos.
In harten Fällen lieber auf sich selbst verlassen
In manchen Fällen ist die eigene Kündigung eh der bessere Weg, so die Tester. Zum Beispiel dann, wenn die Frist wirklich bald abläuft. Bleibt eine Bestätigung der per Dienstleister versandten Kündigung aus, raten sie ohnehin nochmal zum eigenen Schreiben.
Will ein Vertragspartner von einer Kündigung so gar nichts wissen, haben Kundinnen und Kunden noch eine Möglichkeit, die laut "Finanztest" keiner der getesteten Kündigungsanbieter im Programm hat: die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Hier erhält man auch eine Zustellungsurkunde, wenn beim Vertragspartner niemand erreichbar ist und das Schreiben nur in den Briefkasten gelegt werden kann. (dpa/af)
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