Darf man der Meinung sein, dass das biologische Geschlecht der Frau unveränderlich ist und das auch öffentlich behaupten? Im Vereinigten Königreich hatte ein Gericht akzeptiert, dass einer Frau, die das öffentlich bekundet hatte, der Job gekündigt wurde. In zweiter Instanz wurde das Meinungsverbot kürzlich für rechtsfehlerhaft erklärt. Die Haltung sei eine "geschützte philosophische Überzeugung" und müsse auch toleriert werden, wenn sie für Menschen "besorgniserregend" und "schmerzlich" sei. In der Tat. So verhält es sich mit der Freiheit der Meinung.
Dieses Recht gilt für Despoten und für Freiheitskämpfer
Die Freiheit der Meinung gilt für Despoten und für Freiheitskämpfer. Die Verfassung misst die Grenzen der Freiheiten an derselben Elle. Wer unterschiedliche Ellen anlegt und missliebige Meinungen unterdrückt, der wird auch dann vom Freiheitskämpfer zum Despoten, wenn die unterdrückte Meinung zwar besorgniserregend, aber nicht rechtswidrig und deshalb verboten ist.
Man muss auch Meinungen achten, die man verachtet
Voltaire soll gesagt haben: "Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen." Danach muss man andere Meinungen auch dann achten, wenn man sie verabscheut. Die Meinungsfreiheit endet bei der Ehrverletzung anderer, bei der Verletzung des Jugendschutzes und da, wo die Gesetze andere Freiheiten schützen, die durch Äusserungen verletzt werden.
Nicht der Inhalt einer Meinung ist rechtsverletzend, sondern die Äusserung
Genau genommen wird eine Aussage nicht durch ihren Inhalt rechtsverletzend, sondern durch ihre Äusserungsform. Man darf je nach Neigung homosexuell, heterosexuell, beides oder keines von beidem sein. Man darf alle Orientierungen mögen oder ablehnen. Die Gefühle und die Gedanken sind frei. Nicht jeder wünscht sich jedes Gefühl. Wehren muss man sich aber nicht dagegen. Alles ist für sich erlaubt, vielfältig und unschuldig wie der Geschmack.
Liebe und Hass darf man fühlen
Man darf Liebe und selbst Hass fühlen – zu Kapitalisten, zu Kommunisten und zu Schwiegereltern. Das ist der Regenbogen der Gefühle. Über sie öffentlich zu sprechen, ist erlaubt und in der Demokratie erwünscht.
"Fehlgefühl" und Fehlverhalten
Verboten ist es allerdings, gegenüber Kapitalisten, Kommunisten und Schwiegereltern bei der Äusserung der Gefühle rechts- oder ehrverletzende Ausdrucksformen zu wählen. Kurz: Es gibt Fehlverhalten, aber kein "Fehlgefühl". Verantwortung und Konsequenzen beziehen sich nur auf das, was man tut.
Toleranz für Kapitalisten, Kommunisten und Schwiegereltern
Weil es menschlich ist, Lieblingsfeinde zu haben und zu pflegen, ist Toleranz oft schwer zu leben. Leicht ist es, Vorurteile zu pflegen und andere zu hassen, weil sie anders sind. Manchmal wünscht man sich, dass bestimmte Äusserungen verboten wären. Niemals darf es die eigene sein. Dem Recht sind diese Unterschiede und Erwägungen einerlei. Es achtet die Rechte von Kapitalisten, Kommunisten und Schwiegereltern und es schützt diese vor Angriffen, ungeachtet der Herkunft und Person.
Meinungsfreiheit kann anstrengend sein
"Das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung (…) ist im gewissen Sinne die Grundlage jeder Freiheit", so hat es das Bundesverfassungsgericht 1958 formuliert. Diese Aussage ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Und von ihrer Abschaffung hat schon Winston Churchill abgeraten: "Die Freiheit der Rede hat den Nachteil, dass immer wieder Dummes, Hässliches und Bösartiges gesagt wird. Wenn wir aber alles in allem nehmen, sind wir doch eher bereit, uns damit abzufinden, als sie abzuschaffen."
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