"Was nichts kostet, ist nichts wert" hat Albert Einstein gesagt. Zumindest für das Zeitalter der Digitalisierung, muss man genau hinschauen, ob das Genie Recht behält. "Free to Play"-Spiele kosten vermeintlich nichts. Sie sind aber dennoch viel wert, weil sie so ausgestaltet sind, dass man digitale Hilfsmittel braucht, wenn man in einem Spiel gut sein will.
Wer etwa eine virtuelle Farm anlegt, der braucht einen digitalen Knecht, der seinen Job ambitioniert erfüllt. Wenn man ihn nicht bezahlt, dann lässt er die Pflanzen vertrocknen.
Also muss man ihm mit echtem Geld virtuelle Zahlungsmittel kaufen, um im Spiel voranzukommen und schon wird der Knecht fleissig. "Pay to Win" lautet das Motto hinter "Free to play". Ergo: Spielen kostet und ist deshalb etwas wert.
Käufe von Kindern sind ein Problem
Wenn Erwachsene sich per Computerspiel kostenpflichtig vergnügen, dann ist das rechtlich unproblematisch. Online-Games interessieren aber vor allem auch Kinder und auch die brauchen Geld, um im Spiel mithalten zu können.
Solange die Eltern dem Nachwuchs das virtuelle Geld kaufen und das Spielverhalten im Blick haben, ist auch das rechtlich kein Problem.
Taschengeld reicht oft nicht
Dann, wenn Kinder über ihr Taschengeld hinaus Geld ausgeben, wird es rechtlich kompliziert. Die Eltern müssen die Rechtsgeschäfte ihrer Kinder im Netz nach dem Minderjährigenrecht genehmigen, wenn sie das Taschengeld übersteigen. Haben die Kinder gezahlt, kann man, wenn man schnell ist, stornieren.
Spätestens, wenn das Geld abgebucht ist, wird es kompliziert und lästig. Dann müssen Eltern nachweisen, dass sie die Kinder gut beaufsichtigt haben und der nicht autorisierte Einkauf per Lastschrift oder Paypal & Co nicht auf ihr Konto geht.
So können Eltern Kinder und sich schützen
Eltern, die nicht wollen, dass ihre Kinder sich virtuelles Zubehör per Smartphone kaufen können, müssen den Zahlungsweg auf den Geräten abschneiden. Dazu muss man auf den genutzten Geräten sog. "In-App-Käufe" deaktivieren.
Bei Apple (iOS) geht das über die Menüpunkte "Bildschirmzeit" und "Beschränkungen". Bei Android kann unter "Einstellungen/Authentifizierung für Käufe erforderlich" ein Passwort für kostenpflichtige Inhalte vergeben.
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