CDs sind aus vielen Regalen verschwunden. Unzählige Hörer speichern die Songs mithilfe eines Streamrippers. Doch verstösst man dabei gegen das Urheberrecht?
Musiklabels verdienen einen grossen Teil ihrer Umsätze über Streamingdienste wie Spotify, Deezer oder Apple Music. Inzwischen speichern allerdings knapp die Hälfte der 16- bis 24-Jährigen mit einem Streamripper diese Lieder auf dem Computer. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung.
Ist das überhaupt legal? Ob das sogenannte Streamripping gegen das Gesetz verstösst, könne man nicht pauschal beantworten, sagt der Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht Ansgar Koreng. "Man darf zu privaten Zwecken Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auch ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers speichern", erklärt er. Das gelte aber nur, wenn man diese nicht weiterverkaufe oder sie nicht von einer illegalen Seite heruntergeladen wurden. Ausserdem dürfe man dabei keinen Kopierschutz umgehen. "Bei diesem Begriff gibt es aber rechtliche Auslegungsprobleme", sagt Ansgar Koreng.
Schlimmstenfalls drohen bei einem Verstoss gegen das Urheberrecht Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. "Bei einem Ersttäter würde wohl erstmal eine geringe Geldstrafe dabei rauskommen", erklärt der Anwalt. "Aber das ist alles eine Frage des Einzelfalls." © dpa
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