Berlin (dpa/tmn) - Klangtüftler sollten für Musik-Remixe und -Mashups auf urheberrechtlich unbedenkliches Song-Material zurückgreifen, wenn sie eine Veröffentlichung planen. Sonst drohen rechtliche Probleme, warnt das Urheberrechtsportal "iRights.info".
Zwar können Samples im Interesse der Kunstfreiheit auch ohne Rechteklärung an der verwendeten Aufnahme erlaubt sein. Die Hürden dafür seien aber recht hoch und die juristischen Klärungen im Zweifel kompliziert und teuer.
Urheberrechtsfreies Song-Material oder solches, das unter Creative-Commons-Lizenzen (CC) veröffentlicht wurde, die Abwandlungen und Bearbeitungen explizit erlauben, findet sich etwa auf dem Musikportal CCMixter oder im Internet Archive. Wer beim Editieren den privaten Bereich nicht verlässt, kann seiner Kreativität natürlich freien Lauf lassen und auch mit geschütztem Material arbeiten.
Zwar verzichten viele Musikfirmen und andere Rechteinhaber den Angaben zufolge darauf, wegen Remixen von geschütztem Material zu klagen, gerade wenn es sich um Fans handelt, die offenkundig keine kommerziellen Interessen verfolgen. Eine Garantie dafür gebe es aber nicht.
Bei Remixen werden Songs verändert und neu abgemischt. Unter Mashups versteht man das Verflechten unterschiedlicher Songs. © dpa
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