Viele Menschen machen ihre Kaufentscheidung von den Bewertungen eines Produkts abhängig. Insbesondere bei Online-Bewertungen sollte man allerdings vorsichtig sein - sie können ein falsches Bild vermitteln.
Online-Bewertungen von angebotenen Produkten haben einen entscheidenden Einfluss darauf, ob die Kaufentscheidung getroffen wird oder nicht. Laut Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern sollte man allerdings aufpassen. Teils entsteht ein falsches Bild.
Auf Online-Bewertungen als Qualitätsindikator verzichten
Wissenschaftler der Technischen Universität Dortmund haben herausgefunden, dass Kundenbewertungen beispielsweise die Qualität von Elektronikprodukten nicht gut widerspiegeln. Das Fazit von Studienautor Sören Köcher: "Man sollte sich eher nicht auf die durchschnittlichen Bewertungen als Qualitätsindikator verlassen."
Bei den etwa 1.300 verglichenen Elektroprodukten fanden sich kaum Übereinstimmungen zwischen professionellen Urteilen der Stiftung Warentest und Bewertungen von Amazon-Kunden.
Selten gibt es mittlere Bewertungen
Käufer und Kunden tendierten dazu, nur besonders positive oder negative Reaktionen mitzuteilen. "Deshalb finden wir recht selten mittlere Bewertungen mit drei oder zwei Sternen", erklärt Köcher. Nutzer hätten in diesem Fall schlicht keine Motivation zu schreiben.
Der Forscher empfiehlt, sich Einzelbewertungen durchzulesen und nicht auf die berechnete Gesamtwertung zu schauen. Schlechte Bewertungen sind häufig emotionale Reaktionen. "Möglicherweise sind das Sachen, die überhaupt gar nichts mit dem Produkt zu tun haben, wie Verpackungsschäden oder eine verspätete Lieferung", erklärt er.
Erfolglose Klage gegen Yelp
Ein Recht auf eine repräsentative Bewertung gibt es ohnehin nicht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat (Az.: VI ZR 496/18). In dem Fall hatte die Betreiberin eines Fitness-Studios erfolglos gegen die Bewertungsplattform Yelp geklagt, weil der für das Studio angezeigte Bewertungsdurchschnitt (2,5 von 5 möglichen Sternen) nur auf zwei "empfohlenen" von insgesamt 76 Nutzer-Beiträgen basierte.
Die übrigen Bewertungen hatte der Algorithmus des Portals als nicht hilfreich oder authentisch eingestuft, deshalb als "nicht empfohlen" markiert und nicht zur Bildung des Bewertungsdurchschnitts herangezogen. Dieses Vorgehen billigte das Gericht. (dpa/tmn/wag)
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