Hannover - Sie sind aus unserem Alltag kaum mehr wegzudenken und werden gerne ausgetauscht: Smartphones. Doch nicht immer muss es ein nagelneues Gerät sein.
Zahlreiche Dienstleister und auch immer mehr Hersteller möbeln gebrauchte Geräte wieder auf. Auf Marktplatz- und Kleinanzeigenseiten, Portalen im Netz und bei Händlern lassen sich generalüberholte Geräte, sogenannte Refurbished-Smartphones, finden.
Eine lohnende Sache - vor allem für die Umwelt. Denn bei hoch technisierten Geräten wie Smartphones gilt für Björn Bischoff vom Umweltbundesamt in puncto Nachhaltigkeit: "In der Regel ist eine längere Nutzung immer vorteilhaft."
- Preise vergleichen
Wie viel Geld sich beim Kauf aufgemöbelter Smartphones sparen lässt, dafür gibt es allerdings keine Faustregel. "Es kommt immer auf das Alter und den Zustand an", sagt Robin Brand vom Fachmagazin "c't". Ausserdem gilt: Je länger noch Updates für das Gerät verfügbar sind, desto stabiler bleibt der Preis der Geräte auch im wiederaufbereiteten Zustand. Ein eineinhalb Jahre altes Smartphone könne man laut Brand teilweise aber für rund die Hälfte des ursprünglichen Neupreises finden.
In jedem Fall lohne es sich, den Preis des gewünschten Modells bei mehreren Anbietern zu vergleichen. "Die Unterschiede sind je nach Modell und Plattform teilweise enorm", so Brand. Hier heisst es also: sich durchklicken. Oder über gängige Vergleichsportale suchen.
- Beschreibung gründlich lesen
Wer sich für ein Refurbished-Smartphone interessiert, sollte sich beim Preisvergleich allerdings gut informieren, in welchem Zustand das gewünschte Gerät ist. Denn: "Refurbished, neuwertig oder fast wie neu sind keine juristisch klar definierten Begriffe", sagt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
"In der Regel heisst refurbished: Die Händler kaufen die Smartphones von Firmen, von Telekommunikationsunternehmen und auch von Privatleuten ab und bereiten sie auf", sagt Robin Brand. "Das heisst, sie setzen die Geräte zurück, reinigen sie, tauschen defekte Teile aus und bieten sie dann wieder zum Verkauf an."
Was aber genau gemacht wird, ob etwa das Display oder der Akku des Geräts ausgetauscht wird, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Viele gängige Plattformen versprechen etwa, dass die Kapazität der Akkus angebotener Geräte noch bei über 80 Prozent der Originalkapazität liegt. Oder bieten als Zusatzoption an, einen neuen Akku gegen Aufpreis einzusetzen.
Ausserdem geben die Anbieter den optischen Zustand des Geräts meist unterteilt in verschiedene Kategorien an, also beispielsweise als "wie neu", "sehr gut" oder "gut". "Und dann kann man in der Beschreibung schauen, was denn neuwertig oder gut oder sehr gut oder ordentlich für die jeweilige Plattform bedeutet", so Robin Brand. Denn: Nicht alle Anbieter verstehen unter den jeweiligen Begriffen dasselbe.
- Fehlen Angaben zum Zustand des Geräts, besser Finger weg
Brand empfiehlt, beim Kauf eines generalüberholten Smartphones zudem darauf zu achten, dass der Hersteller noch lange Sicherheitsupdates für das Gerät liefern wird. "Wenn Sie ein Smartphone kaufen, das zwei Jahre alt ist, das bei Erscheinen schon nicht teuer war, dann sparen sie zwar noch mehr Geld, wenn sie es heute kaufen. Aber es kann sein, dass Sie überhaupt keine Updates mehr kriegen."
- Akku und Display testen
Vor allem empfehlenswert: Das neue Gerät ausprobieren. Denn wer auf einer gewerblichen Onlineplattform oder beim Onlinehändler kauft, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. "In diesen 14 Tagen sollte ich testen, testen, testen", so Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
"Bei der Benutzung werden Sie dann herausfinden: Läuft der Akku lange genug, gefällt das Display", sagt Robin Brandt. Entspricht das Smartphone nicht den eigenen Vorstellungen, kann es ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Einige Anbieter gewähren zudem freiwillig eine längere Testphase. Auch hier lohnt es sich zu vergleichen.
Im stationären Handel fällt das 14-tägige Widerrufsrecht hingegen weg. Um etwa die Leistung des Akkus dennoch einschätzen zu können, rät Körber mit dem Anbieter eine entsprechende Prüfzeit zu vereinbaren, nach der das Gerät noch zurückgebracht werden kann. "Und das lasse ich mir auf dem Kassenzettel bestätigen mit Datum und Unterschrift."
Gut zu wissen: Auch bei gebrauchten Geräten wie Refurbished-Smartphones gilt bei gewerblichen Anbietern eine Gewährleistung von mindestens einem Jahr.
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