Berlin/Hannover - Der langjährige Kunde wird für seine Treue belohnt. Wer daran glaubt, wird auch beim Internetvertrag enttäuscht. Denn die Konditionen für Neukunden sind in aller Regel einfach besser. Da hilft nur ein Anbieterwechsel.

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Aber worauf kommt es beim Breitbandanschluss daheim an? Wer für sein Zuhause einen neuen Internetanbieter sucht, muss zunächst die Verfügbarkeit prüfen. Das können Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Internetseiten der jeweiligen Anbieter tun.

Urs Mansmann vom Fachmagazin "c't" empfiehlt, eine Verfügbarkeitsprüfung bei den Anbietern mit den grössten Netzen, also der Telekom und Vodafone, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.

Doch welche Internet-Technologien gibt es überhaupt? In Deutschland ist DSL am weitesten verbreitet, das die Kupferkabel der alten Telefonnetze nutzt.

Per DSL gibt es bis zu 250 MBit/s

Die Bandbreite hängt unter anderem vom DSL-Standard ab: Bei ADSL2+ liegt sie bei 16 Megabit pro Sekunde (MBit/s) und kann bis zu 250 MBit/s bei VDSL mit Super-Vectoring-Technologie erreichen, sagt Mansmann. Eine Karte der Telekom zeigt den DSL-Ausbau.

Weit verbreitet ist auch das Internet per TV-Kabel. Je nach Tarif sind darüber Datenraten bis 1000 MBit/s (1 Gigabit) möglich. Auch Glasfaseranschlüsse sind oft eine Option: "Es sind inzwischen 25 Prozent der Haushalte ans Glasfasernetz angeschlossen, die Zahl soll sich in den nächsten Jahren schnell erhöhen", sagt Mansmann.

Wer städtisch wohnt, dem steht fast immer mindestens eine der vier Optionen DSL, Kabel, Glasfaser oder auch Mobilfunk-Internet für daheim zur Verfügung. Auf dem Land ist das nicht immer so.

In solchen Fällen kann man bei der Bundesnetzagentur sein Recht auf schnellen Internetzugang geltend machen. Die Behörde verpflichtet dann im Zweifel einen Anbieter, am betreffenden Ort einen Anschluss mit mindestens 10 MBit/s im Download zu realisieren. Der Upload muss mindestens 1,7 MBit/s betragen und die Reaktionszeit (Latenz) darf 150 Millisekunden nicht überschreiten. Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Technik. Und es kann länger als ein Jahr dauern.

Wer darauf nicht warten möchte, dem bleibt immer noch Internet per Satellit als Option. Hier sollte man am besten einen Anbieter mit erdnahen Satelliten im niedrigen Erdorbit (LEO) wählen, rät Mansmann. Denn die viel höher fliegende geostationäre Satelliten böten nur vergleichsweise träge Internetverbindungen.

Zu zweit reichen 50 MBit/s

Und wie schnell sollte das Internet daheim sein? Es kommt darauf an. "Für Alleinstehende ist ein Anschluss mit 50 Mbit/s ausreichend, eine vierköpfige Familie kommt mit 100 MBit/s aus", sagt Mansmann. Mehr Bandbreite bedeute jedoch mehr Komfort.

Wichtig sei, verschiedene Tarife genau zu vergleichen. Denn die Kosten der Tarife können auf den ersten Blick undurchsichtig sein. Etwa wenn Anbieter mit einem reduzierten Preis werben, der aber nur für die ersten Monate gilt.

In der Regel liegt der Preis für einen DSL-, Kabel- oder Glasfaseranschluss mit 100 MBit/s bei ungefähr 40 Euro im Monat. Wer einen aussagekräftigen Vergleich will, sollte die monatlichen Kosten und mögliche Zahlungen für den Wechsel oder auch für Geräte zusammenrechnen und mögliche Rabatte abziehen.

Kündigen mit viel Vorlauf

Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt, den neuen Vertrag mehrere Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist des alten Vertrages abzuschliessen. Dabei sollte der neue Anbieter mit der Kündigung des alten Vertrages beauftragt werden. So können sich der alte und der neue Anbieter um einen nahtlosen Übergang des Anschlusses kümmern, inklusive Portierung der Rufnummer oder der Rufnummern.

Das neue Telekommunikationsgesetz, das seit Dezember 2021 gilt, macht den Anbieterwechsel leichter und sicherer für Verbraucher. Sollte es beim Wechsel oder danach zu Problemen kommen, das Internet etwa nicht funktioniert oder langsamer als vereinbart ist, können Kundinnen und Kunden Preisnachlässe fordern oder eine Sonderkündigung einreichen.

Zudem sind die Auswirkungen eines verschwitzten Kündigungstermins für einen Vertrag nicht mehr so dramatisch: Verbraucherinnen und Verbraucher können einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.  © dpa

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