Insbesondere durch die einfachen Vervielfältigungsmöglichkeiten im digitalen Bereich besteht die Gefahr, dass man schnell - und auch oft unwissentlich - an die Grenzen der Legalität stösst.

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Das passiert Nutzern besonders oft, die auf Tauschbörsen (oder auch Peer-to-Peer-Netzwerken) Musik herunterladen. Dort werden illegale Downloads besonders häufig verbreitet; die grössten Plattformen dieser Art sind zum Beispiel Kazaa, E-Mule oder Limewire.

Hier tauschen Nutzer untereinander verschiedenste Arten von Dateien. Viele dieser Inhalte können ganz legal zur Verfügung gestellt werden, allerdings besteht dennoch ein Grossteil des dort getauschten Datenmaterials aus urheberrechtlich geschütztem Material wie Musiktitel und Filme. Dadurch entsteht der Musikindustrie, den Künstlern und Songschreibern sowie dem Steuerzahler jährlich ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe.

Die Tauschbörsen basieren, wie der Name schon sagt, auf dem Tauschprinzip. Um auf ein solches Portal zu gelangen, müssen die Nutzer die Software dieser Tauschbörse herunterladen. Danach wird ein Ordner auf dem eigenen Rechner festgelegt, in dem die heruntergeladenen Dateien gespeichert werden sollen und auf den andere Nutzer der jeweiligen Tauschbörse ebenso Zugriff erhalten.

Beginnt nun ein Nutzer auf einer Tauschbörse den Download eines urheberrechtlich geschützten Musiktitels, so bietet er ihn über diesen Ordner automatisch auch für andere Nutzer an. Die jeweiligen Nutzer der Tauschbörsen lassen sich durch ihre IP-Adressen (also den numerischen Adressen des Rechners) identifizieren.

Über diese IP-Adressen versucht die Musikindustrie in letzter Zeit zunehmend diese Nutzer, die auf Tauschbörsen urheberrechtlich geschütztes Material von Künstlern anbieten oder downloaden, zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen. (Bislang wurde es nur geahndet, wenn man unerlaubte urheberechtlich geschützte Inhalte zur Verfügung stellte; seit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2008 ist nun auch das Herunterladen selbst strafbar.)

Allein im ersten Halbjahr 2007 kam es auf diesem Wege zu über 25.000 Strafanzeigen gegen Nutzer solcher Tauschbörsen. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Verurteilung in einem Strafverfahren kommen. Der Grossteil der Verfahren endet in einem aussergerichtlichen Vergleich, die Ertappten müssen dann allerdings immer noch mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, die mehrere tausend Euro hoch sein können.

Kopieren und Brennen von Musiktiteln

Es ist grundsätzlich erlaubt, Kopien legal erworbener Musik für den eigenen privaten Gebrauch zu brennen und zu erstellen - der Mitgebrauch durch den Familien- und engen Freundeskreis ist hier eingeschlossen.

Der private Gebrauch ist im Gesetz allerdings klar definiert: Er ist nur dann gewährleistet, wenn die Kopien nicht gleich zu Beginn mit der Absicht angefertigt werden, sie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken. In diesen Fällen kann der Kopierende sie nicht mehr ausschliesslich nur selbst benutzen und somit ist auch kein rein privater Gebrauch durch den Kopierenden mehr möglich.

Zu beachten ist, dass beim Kopieren der bestehende Kopierschutz der erworbenen Musiktitel nicht umgangen werden darf, beispielsweise indem man das DRM-WMA-Format in das kopierschutzfreie MP3-Format umwandelt.

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