Der Fall "Redtube" nimmt weiter Fahrt auf: Das Porno-Streaming-Portal habe eine einstweilige Verfügung gegen die Firma "The Archive" erwirkt. Das berichtet die "Frankfurter Rundschau". Damit sei es dem Schweizer Unternehmen und der Anwaltskanzlei "Urmann & Collegen" ab sofort verboten, weitere Abmahnungen zu verschicken.
Die Anwälte von "Urmann & Collegen" hatten in den vergangenen Wochen über 10.000 deutsche Internetnutzer abgemahnt. Der Vorwurf: Die Nutzer sollen urheberrechtlich geschützte Filme auf dem Streaming-Portal "Redtube" angesehen haben. Deswegen forderten die Anwälte von "The Archive" von den Betroffenen eine Unterlassungserklärung und eine Gebühr in Höhe von 250 Euro.
Die Wende im Fall "Redtube"
Auf Antrag der "The Archive"-Anwälte hatte das Landgericht Köln dem Ersuchen der Rechteinhaber auf Herausgabe von Namen und Adressen vermeintlicher Porno-Streamer stattgegeben. Den jeweiligen Providern wurde es erlaubt, die entsprechenden Daten mitzuteilen. Der Fall nahm solche Ausmasse an, dass auch Trittbrettfahrer versuchten verunsicherte Nutzer mit gefälschten E-Mails zur Zahlung zu bewegen.
Doch das Blatt hat sich in den letzten Tagen gegen die Abmahner gewendet: Die Kammern des Kölner Gerichts erkennen inzwischen an, dass es sich in den strittigen Fällen lediglich um das Streaming von Video-Dateien handelt. Streaming stellt aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoss im Sinne des Urheberrechts und vermutlich auch keine unerlaubte Vervielfältigung dar. Damit fehlen wichtige Voraussetzungen für die Herausgabe von Nutzerdaten und die Grundlage für eine Abmahnung. Zudem hat das Gericht inzwischen Zweifel, dass die entsprechenden IP-Adressen der Betroffenen rechtmässig ermittelt wurden.
Porno-Portal startet Gegenangriff
Daraufhin startete das Porno-Portal "Redtube" den Gegenangriff: Beim Landgericht Hamburg wurde eine einstweilige Verfügung gegen die Firma "The Archive" erwirkt. Diese verbietet es dem Unternehmen und den Anwälten von "Urmann & Collegen" weitere Abmahn-Briefe zu verschicken.
Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, kommentierte das Urteil in einer Mitteilung: "Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird."
Für das Portal ist nun klar, dass Internet-User Streaming-Webseiten bedenkenlos besuchen können. Allerdings steht eine klare Rechtsprechung weiterhin aus. Nutzer sollten also weiter Vorsicht walten lassen.
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