4,3 Milliarden Euro - diese Strafe in Rekordhöhe wird die EU-Kommission laut dpa-Informationen gegen Google verhängen. Grund für die Kartellstrafe ist die Marktmacht des Konzerns: 80 Prozent aller Smartphones weltweit laufen mit Android. Die Nutzer bekommen mit dem Betriebssystem aber auch ein Paket bestimmter Apps aufs Handy. Und es gibt weitere Vorwürfe.

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Die EU-Kommission verhängt gegen Google wegen des Missbrauchs der Marktmacht beim Smartphone-System Android eine Rekordstrafe in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Mittwoch aus informierten Kreisen.

Es ist die bisher höchste Kartellstrafe aus Brüssel für ein einzelnes Unternehmen. Google war auch der vorherige Rekordhalter im Verfahren um die Shopping-Suche im vergangenen Jahr mit gut 2,4 Milliarden Euro.

Laut Medienberichten will die Kommission neben der Milliarden-Strafe auch Änderungen an Googles Geschäftsmodell bei Android durchsetzen.

80 Prozent aller Smartphones laufen unter Android

Android ist das meistbenutzte Smartphone-System der Welt. Die Software bringt in Europa laut Marktforschern rund 80 Prozent der derzeit verkauften Computer-Telefone zum Laufen.

Die Kommission hatte das Android-Verfahren im April 2015 aufgenommen und dem Internet-Riesen ein Jahr später den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position vorgeworfen. Google und der Mutterkonzern Alphabet weisen die Vorwürfe zurück.

Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und kann von ihnen auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Apps wie GMail oder Maps auf die Geräte bringen.

Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen müssen.

So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wollen würde.

Google kontert, ein Mindestangebot an Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.

Ausserdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte "Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung", gemäss der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen können.

EU-Kommission: Google nutzt Marktmacht auf unfaire Weise

Der dritte Vorwurf der Kommission dreht sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets Exklusivität geniesse.

Alles in allem sieht die Kommission in dem Vorgehen des Konzerns einen Versuch, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Mobil-Geräten auf unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abzusichern.

Das einzige relevante andere Mobil-Betriebssystem ist die iOS-Plattform von Apples iPhones. Konkurrenz-Systeme wie Microsofts Windows Phone oder die Blackberry-Software hatten den Wettbewerb verloren.

Mit der Ausbreitung der Smartphones wird die Nutzung von Onlinediensten wie der Internet-Suche oder der Videoplattform YouTube auf Mobil-Geräten zu einer immer wichtigeren Erlösquelle für Google.

Der Android-Fall ist das zweite Brüsseler Kartellverfahren gegen Google nach der Shopping-Suche, in einem dritten geht es um den Dienst "AdSense for Search", bei dem andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden können.

Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten dieser Anbieter ein, auch Werbung von Googles Rivalen anzuzeigen, befand die Kommission. (dh/dpa)

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