Luxemburg (dpa/tmn) - Nutzer von illegalen Streaming-Seiten konnten sich bisher weitgehend in Sicherheit wiegen. Während die Betreiber von Plattformen wie kinox.to verfolgt wurden, blieben Nutzer meist unbehelligt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte es damit vorbei sein.
Laut EuGH (Az.: C-527/15) kann auch eine flüchtige Vervielfältigung wie beim Streaming eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Im Gegensatz zum Filesharing wird der Film dabei nicht dauerhaft abgespeichert.
Eine Abmahnwelle sei aber nicht zu befürchten, lautet die Einschätzung von Rechtsanwalt Jonas Kahl aus Leipzig. Das liegt zum einen daran, dass es beim Streaming nicht ohne weiteres möglich ist, die IP-Adressen der Nutzer zu ermitteln. Zum anderen müssten Gerichte im Einzelfall klären, ob ein Nutzer die illegale Natur eines Angebots erkennen konnte. Gerade das sei aber wegen der vielfältigen Streamingangebote für viele Menschen nicht immer ersichtlich, so Kahl. Zudem spiele es eine Rolle, ob der Absatz des Originalfilms durch das illegale Angebot beeinträchtigt wurde.
Wer erwischt wird, müsse vermutlich mit geringeren Kosten als bei einer Abmahnung wegen Filesharings über Online-Tauschbörsen rechnen. Beim Streaming eines Films werden schliesslich keine Daten an Dritte weitergegeben. Der Schaden für den Rechteinhaber sei deswegen geringer.
Kahls Ratschlag: Wer kein Risiko eingehen will, geht illegalen Angeboten am besten aus dem Weg. Doch wie erkennt man sie? Helfen kann etwa ein Blick ins Impressum - falls es eins gibt. Auch eine Flut von Werbebannern kann Anzeichen für ein illegales Angebot sein. Und wenn ganz neue Kino-Filme oder Serien kostenlos im Netz angeboten werden, ist es ziemlich sicher illegal. © dpa
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