Potsdam (dpa/tmn) - Wenn Gerüchte oder Lügen im Internet verbreitet werden, sollten sich Betroffene grundsätzlich dagegen wehren. "Es gibt klare Kriterien dafür, wann Cyber-Mobbing vorliegt", sagt Markus Timm, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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Das sei der Fall, wenn jemand von einer oder mehreren Personen über einen längeren Zeitraum, gezielt und mehrfach diffamiert werde. "Die Beschimpfungen werden meist in der Absicht veröffentlicht, dem Betroffenen zu schaden", erklärt Fachanwalt Timm. Anders als beim Mobbing findet der Vorgang beim "Cyber-Mobbing" im Internet statt. Die Täter verschicken dabei meist E-Mails oder nutzen soziale Netzwerke, Chats und Blogs. "Manche legen sogar eigene Internetseiten an, um ihre Opfer in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen."

Wer sich gegen die Verunglimpfungen wehren will, sollte schnell handeln. "Denn die Einträge im Internet können ja auch wieder gelöscht werden", erklärt Timm. Betroffene dokumentieren die Beleidigungen idealerweise - beispielsweise mit einem Screenshot der Seiten, den sie dann ausdrucken.

Tauchen die Schikanen in einem sozialen Netzwerk auf, können Betroffene den Betreiber auffordern, die Einträge zu löschen. Wer direkt gegen Täter vorgehen will, sollte auf versteckte Hinweise zwischen den Zeilen achten. "Manche Täter verraten sich, indem sie Informationen preisgeben, die nur sie kennen können", sagt Timm.

In der Regel bleiben die Täter aber anonym, weil sie im Netz einen anderen Namen verwenden. Dann kann meist nur die IP-Adresse Hinweise darauf geben, wer dahinter steckt. "Privatpersonen bekommen beim Dienstanbieter dazu oft keine Auskunft", sagt Timm. Die Staatsanwaltschaft kann diese Informationen aber einfordern.

Stalking und «Happy Slapping»: Formen des Cybermobbing

Cybermobbbing bezeichnet verschiedene Formen der Diffamierung, Beleidigung, Belästigung, Blossstellung und Nötigung im Internet. Die Angriffe erfolgen etwa per Mail, über Messenger wie WhatsApp oder in sozialen Netzwerken.

In Zusammenhang mit Cybermobbing haben sich weitere Begriffe etabliert:

Cyberstalking: Der Begriff bezieht sich auf das Stalking im Netz, also die Belästigung, Verfolgung oder sonstige Behelligung einer Person, etwa des Ex-Partners.

Revenge Porn (engl. Racheporno): In manchen Beziehungen werden freizügige oder intime Fotos und Videos per Handy verschickt, das nennt man auch Sexting (Sex + texting (engl: simsen)). Nach der Trennung werden sie manchmal aus Eifersucht oder Wut öffentlich gemacht. In diversen Ländern und zahlreichen US-Staaten gibt es Gesetze dagegen, die Opfer schützen sollen.

Outing: Jeder hat Geheimnisse, die er nicht mit anderen teilen will. Gelegentlich werden sie böswillig veröffentlicht - "geoutet".

"Happy Slapping" (engl: fröhliches Schlagen): Dabei werden gewaltägige Übergriffe - vom spontanen Schlagen auf die Wange bis hin zur sexuellen Nötigung - per Kamera aufgezeichnet. Das Material wird dann ins Netz gestellt und das Opfer somit erneut gedemütigt.  © dpa

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